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FAQs Abfallwirtschaft 2026

Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn

Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Die Weichen für diese grundlegenden Änderungen hat der Kreistag am Montag, 8. Mai, mit großer Mehrheit gestellt. 

An dieser Stelle finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Neues Sammel- und Gebührensystem 2026

Neue Rest- und Bioabfallbehälter werden kostenfrei verteilt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Heilbronn. Sie werden mit einem elektronischen Behälteridentifikationssystem (Ident-System) ausgestattet (Chip). Mit diesem Chip werden die Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter elektronisch gezählt. 

Neben dem Recyclinghofsystem wird ab 2026 eine Gelbe Tonne für Leichtstoffverpackungen eingeführt. Eine zusätzliche Abgabemöglichkeit für Leichtstoffverpackungen gibt es weiterhin auf den Recyclinghöfen.

Eine Übersicht mit allen Änderungen finden Sie hier.

  • Reduzierung der Restabfallmenge wegen Kostensteigerung für die Restabfallentsorgung sowie Erhöhung der Recyclingquote durch verbessertes Trennverhalten (Bioabfall und Leichtstoffverpackungen gehören nicht in den Restabfall, denn durch falsche Entsorgung gehen viele wichtige Wertstoffe verloren!).
  • Sicherstellung einer Grundausstattung aller Grundstücke und Betriebe mit Abfallbehältern.
  • Jeder Abfallbehälter kann eindeutig einem Grundstück zugeordnet werden. 
  • Verursachergerechte Abrechnung bei der Restabfallentsorgung, da nur noch mit Ident-Chip ausgestattete Abfallbehälter geleert werden. 
  • Verbesserter Bürgerservice, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.

  • 1. Halbjahr 2024: Ausschreibung, Vergabe und Vertragsabschluss der Sammel- und Entsorgungsleistungen
  • 2. Halbjahr 2024: Gebührenkalkulation auf Grundlage der abgeschlossenen Verträge, Beschluss der Gebühren und der Abfallwirtschaftssatzung durch den Kreistag
  • Ende 2024/Anfang 2025: Befragung der Grundstückseigentümer, Betriebsinhaber und Hausverwaltungen zur gewünschten Behältergröße (Bedarfsabfrage)
  • Ende 2025: Zuordnung und Verteilung der neuen Abfallbehälter
  • 2026: Start des neuen Sammel- und Gebührensystems
  • 1. Quartal 2026: Sammeltermin zur Abholung der alten Abfallbehälter
  • Der mit Chip ausgerüstete Rest- oder Bioabfallbehälter wird zur Abfuhr bereitgestellt.
  • Das Abfallsammelfahrzeug ist mit einem Lesegerät ausgerüstet. Während der Behälter geleert wird, liest die Software am Fahrzeug die im Chip gespeicherte Seriennummer aus. 
  • Die Leerung des Abfallbehälters mit dieser Seriennummer wird damit erfasst und eindeutig dem Grundstück / Betrieb zugeordnet. 
  • Die Lesereichweite zwischen Fahrzeug und Behälterchip ist gering (20 cm). Damit ist technisch sichergestellt, dass eine Registrierung der Leerung ausschließlich beim Kippvorgang des Behälters an der Schüttung des Abfallsammelfahrzeugs erfolgen kann. 
  • Die eindeutig zugeordnete Leerung wird zusammen mit Datum und Uhrzeit im Bordcomputer des Abfallsammelfahrzeugs gespeichert. 
  • Alle gespeicherten Daten werden der Abfallwirtschaft übermittelt. 
  • Dort werden alle Leerungen der Rest- und Bioabfallbehälter gesammelt und verwaltet; getrennt nach Behälternummern und jeweils eindeutig einem Grundstück oder Gewerbebetrieb zugeordnet. 
  • Für die Erstellung des Gebührenbescheids werden beim Restabfall die Leerungen addiert und zur Gebührenberechnung herangezogen. Die Leerungszahlen des Restabfallbehälters, die Auskunft über die tatsächlich in Anspruch genommenen Abfuhren geben, werden auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen. 
  • Die Leerungen beim Bioabfall werden elektronisch erfasst, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
  • Auf dem Chip ist eine weltweit einmalige Seriennummer gespeichert. Dies ist eine 16-stellige Zeichenfolge. Sie ermöglicht eine eindeutige Identifizierung und genaue Zuordnung zum Grundstück / Betrieb.
  • Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. 
  • Der Chip kann nicht manipuliert oder überschrieben werden. 
  • Nicht vom Chip erfasst wird der Inhalt oder das Gewicht des Abfallbehälters.
  • Der Datenschutz wird in höchstem Maße gewährleistet.

Ab 2026 werden keine Müllmarken und Banderolen mehr benötigt. Die 50 l –Restabfallsäcke sowie die 60 l -Gartenabfallsäcke können Sie weiterhin erwerben.

Die bei der Bedarfsabfrage Anfang 2025 bestellten Behälter werden im Herbst 2025 verteilt. 

Alte Rest- und Bioabfalltonnen können bei der kostenfreien Sammelaktion, die der Landkreis Anfang 2026 organisiert, abgegeben werden. 

Bisher bechippte und genutzte 1.100 l -Container können weiterhin verwendet werden.

Informationen zum Gebührensystem finden Sie hier. Sobald die Gebührenhöhe feststeht, werden wir Ihnen rechtzeitig Informationen mit Berechnungsbeispielen zur Verfügung stellen.

Schwarze Restabfalltonne/-container

  • Ab 2026 wird ein Ident-System (Chip) eingeführt, Müllmarken und Banderolen entfallen.
  • Neue bechippte 60 l-, 120 l-, 240 l- und 1.100 l-Restabfallbehälter werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Heilbronn. Bereits bechippte 1.100 l-Container können weiterverwendet werden. 
  • 40 l- und 80 l-Restabfallbehälter entfallen.
  • Die bechippten Abfallbehälter ermöglichen eine Zuordnung der Restabfallbehälter zum Grundstück/Betrieb. 
  • Leerungen werden elektronisch gezählt und über den Gebührenbescheid abgerechnet.
  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen erfolgen zukünftig auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
  • Tonnen: 60 l, 120 l und 240 l 
  • Container: 1.100 l 
  • Zum Restabfall gehören Abfälle, die nicht verwertbar sind, z. B. Hygieneabfälle, Kehricht, Staubsaugerbeutel oder Windeln. 
  • Nicht zum Restabfall gehören unter anderem organische Bioabfälle und Leichtstoffverpackungen. 
  • Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können Restabfallbehälter bestellen.
  • Die neuen bechippten Behälter können kostenlos bei der Bedarfsabfrage Anfang 2025 bestellt werden. 
  • Grundsätzlich kann von einem Regelvolumen von fünf Litern pro Person und Woche ausgegangen werden. Achtung: Korrektes Trennverhalten reduziert die Restabfallmenge. Mit einem Umstieg auf einen kleineren Restabfallbehälter können Sie Kosten sparen.
  • Achtung bei Anschaffung von Abfallbehältern bis Ende 2025. Beachten Sie unsere Informationen.
  • Restabfalltonnen (60 l, 120 l und 240 l) können weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden. 
  • Restabfallcontainer (1.100 l) können im vier-, zwei- oder wöchentlichen Rhythmus geleert werden.
  • Eine Übersicht zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Ja, Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen.  

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Braune Biotonne

  • Ab 2026 wird ein Ident-System (Chip) eingeführt, Müllmarken und Banderolen entfallen.
  • Neue bechippte 60 l-, 120 l-, 240 l-  Bioabfallbehälter werden kostenfrei zur Verfügung gestellt und bleiben im Eigentum der Abfallwirtschaft Heilbronn. 
  • 80 l-Bioabfallbehälter entfallen.
  • Die bechippten Abfallbehälter ermöglichen eine Zuordnung zum Grundstück/Betrieb. 
  • Leerungen werden elektronisch erfasst, da bei Rückfragen/Reklamationen genau festgestellt werden kann, ob und wann ein Behälter geleert wurde.
  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen zukünftig auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen sowie durch Betriebsinhaber.
  • Tonnen: 60 l, 120 l und 240 l 
  • In die braune Biotonne gehören Bioabfall, organische Küchenabfälle sowie Garten- und Grünreste. Beispielsweise Salat-, Obst- und Gemüseabfälle, feste Speisereste, Eierschalen, Kaffeesatz, Blumen und Topfpflanzen, Laub, Rasenschnitt, strohbasiertes Kleintierstreu und Unkraut. 
  • Nicht in die braune Biotonne gehört beispielsweise Katzenstreu und andere tierische Exkremente, Asche, Textilien, Hygieneartikel, Verbandsmaterial, behandeltes Holz, Steine, Ton, Keramik, Metall oder Draht (auch kein Blumenbindedraht). 
  • Bioabfall darf nicht in Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel. 
  • Wickeln Sie Ihre Bioabfälle in Zeitungspapier oder nutzen Sie Biotüten aus Papier. Damit können Sie Ihren Bioabfall einfach und sauber sammeln. Übrigens: Auch biologisch abbaubare Plastiktüten und Kunststoffe zersetzen sich nicht schnell genug und haben im Bioabfall nichts zu suchen. 
  • Weitere Tipps zum Umgang mit der Biotonne finden Sie hier.
  • Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber können Bioabfallbehälter bestellen.
  • Die neuen bechippten Behälter können kostenlos bei der Bedarfsabfrage Anfang 2025 bestellt werden. 
  • Achtung bei Anschaffung von Abfallbehältern bis Ende 2025. Beachten Sie unsere Informationen.
  • Die braune Tonne (60 l, 120 l und 240 l) kann weiterhin im zweiwöchentlichen Rhythmus bereitgestellt werden. 
  • Die wöchentlichen Zusatzabfuhren von Mitte Juni bis Mitte August werden beibehalten.

Ja. Ausgenommen ist die nachweisbare und ordnungsgemäße Verwertung aller Bioabfälle durch Eigenkompostierung auf dem eigenen Grundstück.

Ja, Personen, die auf einem Grundstück wohnen, können alle Abfallbehälter gemeinsam nutzen.

Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Blaue Tonne

  • Nichts. Die Nutzung der Blauen Tonne ist weiterhin kostenfrei und grundsätzlich freiwillig.
  • Die Behälter werden weiterhin nicht gechippt.
  • In die Blaue Tonne gehören Altpapier und Kartonagen, z. B.: Brief-, Schreib-, Geschenkpapier, Bücher (ohne festen Einband), Hefte, Kataloge, Kartonagen, Verpackungen aus Papier oder Pappe, Zeitungen und Zeitschriften.
  • Nicht zum Altpapier gehören beschichtetes, verschmutztes oder gewachstes Papier wie beispielsweise Hygienepapier, beschichtetes Pappgeschirr, Getränkekartons oder Tapetenreste.
  • Eine Blaue Tonne kann bei der Firma ALBA bestellt werden: Firma Alba: Tel.: 07131/952027 oder E-Mail: Heilbronn@ALBA.info. Sie ist auch für die Auslieferung und Leerung verantwortlich.
  • Die Blaue Tonne (240 Liter) kann im vierwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Alternativ gibt es Abgabemöglichkeiten auf einem der Recyclinghöfe des Landkreises, bei öffentlichen Containerstandplätzen sowie bei den Vereinssammlungen.
  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Blaue Tonne an. Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Gelbe Tonne/Container

  • Neben dem Recyclinghofsystem wird ab 2026 eine Gelbe Tonne für Leichtstoffverpackungen eingeführt. Eine zusätzliche Abgabemöglichkeit für Leichtstoffverpackungen gibt es weiterhin auf den Recyclinghöfen. 
  • Tonne: 240 l 
  • Container: 1.100 l 
  • In die Gelbe Tonne gehören Leichtstoffverpackungen (LVP). Das sind alle Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundstoffen, wie beispielsweise Joghurtbecher, Getränkekartons oder Konservendosen. Die Verpackungsbestandteile sollten voneinander getrennt und restentleert entsorgt werden.
  • Nicht zu den Leichtstoffverpackungen gehören Abfälle, die zwar aus Kunststoff bestehen, aber keine Verpackungen sind, z.B. Kunststoffeimer, Kinderspielzeug oder Zahnbürsten. 
  • Hier finden sie eine Sortierhilfe für LVP und weitere Informationen zum Gelben System
  • Für die Einsammlung und Verwertung von Verpackungen sind in Deutschland die dualen Systeme zuständig. Derzeit laufen Verhandlungen über die weiteren Abläufe. Informationen zum Bestellvorgang folgen. 
  • Die Gelbe Tonne (240 l) / der Gelbe Container (1.100 Liter) kann im vierwöchentlichen Rhythmus zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Alternativ gibt es Abgabemöglichkeiten auf einem der Recyclinghöfe des Landkreises.
  • Ja. Eine zusätzliche Abgabemöglichkeit der Leichtstoffverpackungen gibt es ab 2026 auf den Recyclinghöfen als Alternative zur Gelben Tonne. 
  • Das Recyclinghofsystem zur Abgabe von sonstigen Wertstoffen bleibt erhalten. 
  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die Gelbe Tonne und Gelbe Container an. Informationen zu den Abfallgebühren finden Sie hier.

Mieter/Bewohner von Mehrfamilienhäusern (ergänzende Tipps zu den FAQ´s

  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen (zukünftig) auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen
  • Achtung bei Anschaffung von Abfallbehältern bis Ende 2025.

Grundstückseigentümer (ergänzende Tipps zu den FAQs)

  • Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Behälter erfolgen (zukünftig) auch für Mieter durch Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen. Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Grundstückseigentümer finden Sie hier.
  • Achtung bei Anschaffung von Abfallbehältern bis Ende 2025.

Hausverwaltungen (ergänzende Tipps zu den FAQs)

  • Hausverwaltungen sind zukünftig auch unsere Ansprechpartner für Bestellung, Tausch und Zuordnung der Behälter sowie die Abrechnung der Leerungen für alle Bewohner.
  • Nutzen Sie deshalb Ihre Eigentümerversammlung 2024, um den Bedarf an Abfallbehältern mit den Bewohnern abzusprechen und festzulegen. Abfallbehälter können von den Bewohnern gemeinsam genutzt werden. Korrektes Trennverhalten reduziert die Restabfallmenge. Gegebenenfalls kann eine Umstellung auf 1.100 l-Container auch auf Grund der degressiven Ausgestaltung der Gebühren sinnvoll sein. 
  • Bereits vorhandene und bechippte Container können weiterhin verwendet werden (Mietcontainer: Verträge prüfen oder fristgerecht beenden) 
  • Die Bedarfsabfrage für die Behälterbestellung wird Anfang 2025 durchgeführt. 
  • Bitte beachten Sie die Einführung der Gelben Tonne und die Biotonnenpflicht (Platzbedarf).
  • Bitte planen Sie eventuell zusätzliche Kapazitäten für die Behälterverwaltung (Bestellung, Tausch, Zuordnung der Behälter auf die Wohneinheiten, Abrechnung der Leerungen) ein.
  • Bei der erstmaligen Behälterverteilung im Herbst/Winter 2025 ist die korrekte Zuordnung der Behälter auf die Wohneinheiten sehr wichtig, da nach der Anzahl der Leerungen je Behälter und Jahr abgerechnet wird. 
  • Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Hausverwaltungen finden Sie hier

Betriebsinhaber (ergänzende Tipps zu den FAQs)

  • Bereits bechippte 1.100 l-Restabfallcontainer können weiterhin genutzt werden. (Mietcontainer: Verträge prüfen oder fristgerecht beenden)
  • Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen für Betriebsinhaber finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Abfallwirtschaftsbetrieb

07131 994-360
07131 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn