Impfschäden

Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG):

Bei gesundheitlichen Schädigungen bzw. Todesfällen auf Grund gesetzlich vorgeschriebener oder öffentlich empfohlener Schutzimpfungen hilft das Sozial- und Versorgungsamt den Opfern bzw. deren Hinterbliebenen mit

Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.

Fürsorgeleistungen

Für Versorgungsberechtigte erbringt das Sozial- und Versorgungsamt ergänzende bedarfsorientierte Fürsorgeleistungen:

Das Sachgebiet Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz des Sozial- und Versorgungsamtes ist auch für Einwohner der Stadt Heilbronn zuständig.

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sozial- und Versorgungsamt
Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Renate Grüneberg
Zimmer E37
07131 / 994-7254

Herbert Schmid
Zimmer E49
07131 994 7256

Anna-Maria Herrmann
Zimmer E37
07131 / 994-7252

Werner Bauer
Blindenhilfe, Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Unterhaltssicherung für Freiwilligen Wehrdienst Leistende und Übende
Zimmer 237
07131 / 994-7286

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Versorgungsleistungen und/oder die Feststellung von Behinderungen sind schriftlich zu stellen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.


Antragsformular

Flyer, Broschüren, Merkblätter

Links zum Thema

Infektionsschutzgesetz


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