Hilfe in anderen Lebenslagen
Die Sozialhilfe unterstützt auch in belasteten Lebenslagen, die nicht allein bewältigt werden können. So gibt es Hilfen zur Weiterführung des Haushalts und die Übernahme von Bestattungskosten.
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Sie wird geleistet, wenn z. B. die Mutter oder der Vater länger ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Krankheit den Haushalt nicht selbst führen können. Für die Übergangszeit übernimmt dann das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, die die Haushaltsangehörigen betreut und den Haushalt führt. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:
- Ein eigener Haushalt ist vorhanden
- Kein anderes Familienmitglied kann den Haushalt allein führen
- Es ist notwendig und sinnvoll, dass der Haushalt weitergeführt wird.
Nachrangige Hilfe
Diese nachrangige Hilfe wird nur geleistet, soweit nicht schon andere Träger (z. B. die gesetzlichen Krankenkassen) zahlen. Die Krankenkassen bezahlen dann, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, im Haushalt lebt, unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Haushaltshilfe. Zahlt die Krankenkasse nicht, springt die Sozialhilfe ein.
Bestattungskosten
Sie werden übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten (Erben, Unterhaltspflichtigen, Bestattungspflichtigen) nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Für die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verpflichteten maßgebend und nicht ob der Verstorbene Sozialhilfeempfänger war. Kann die Bestattung aus dem Nachlass bestritten werden, entfällt die Sozialhilfe.
Erforderliche Kosten einer Bestattung sind die Kosten für ein Begräbnis ortsüblich einfacher, aber würdiger Art. Dazu gehören z. B. die Kosten für die Leichenschau, das Einsargen, Leichenhaus- und Grabgebühren und ein einfaches Grabkreuz.
Antragsformulare finden Sie rechts.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Sachbearbeitung A-Box
Zimmer 244
Herr Dittrich
Sachbearbeitung Boy-Fn
Zimmer 246
07131 / 994-167
Frau Seiler
Sachbearbeitung F - Hn
Zimmer 249
07131 / 994-504
07131/ 994 - 83504
Sonja Schumacher
Sachbearbeitung Knop-Loq
Zimmer 245
07131 / 994-482
Natalie Wacker
Sachbearbeitung Lor-Pfat
Zimmer 244
07131 / 994-8409
Herr Kaiser
Sachbearbeitung Pfau-Schmidt
Zimmer 247
07131 / 994-548
07131/ 994 - 6992
Frau Arpogaus
Sachbearbeitung Schmidu-Stok
Zimmer 245
07131 / 994-351
07131/ 994- 83 351
T. Schulz
Sachbearbeitung Stol-Z
Zimmer 248
07131 / 994-8408
-
Anlage zum Sozialhilfeantrag (46.0 KB)Anlage zum Sozialhilfeantrag (14.7 KB)Anlage zum Antrag auf Mietbeihilfe für Freiwilligen Wehrdienst Leistende (96.5 KB)Mietbescheinigung (36.0 KB)Sozialhilfeantrag (64.7 KB)Sozialhilfeantrag (413.0 KB)Links zum Thema
service-bw / Bestattungskosten
Durch diese Links verlassen Sie die Internetseiten des Landratsamts Heilbronn

