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Reisegewerbe
Wenn Sie außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche und ohne vorhergehende Bestellung
- Waren verkaufen, Bestellungen aufnehmen oder sonstige Leistungen anbieten
- als Schausteller oder nach Schaustellerart tätig sind
benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.
Zuständigkeiten
Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn sind zuständig:
Die Städte
- Bad Friedrichshall mit Offenau und Oedheim
- Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach
- Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
- Neckarsulm
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.
Für die Bearbeitung des Antrages werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
Beides muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung 
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
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