Reisegewerbe

Wenn Sie außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche und ohne vorhergehende Bestellung

benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Zuständigkeiten

Für die Ausstellung von Reisegewerbekarten im Landkreis Heilbronn sind zuständig:

Die Städte

Das Landratsamt Heilbronn ist für alle übrigen Städte und Gemeinden zuständig.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Reisegewerbetreibenden.

Für die Bearbeitung des Antrages werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

Beides muss  bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Frau Knöll
Zimmer 33
07131 / 994-222
07131 / 994-125

Formulare
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