Bürgerservice aus einer Hand:
EU-Dienstleistungsrichtlinie und Einheitlicher Anprechpartner
Wesentliches Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist die Beseitigung bürokratischer Hindernisse im Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU, den Zugang zum Dienstleistungsmarkt in allen Mitgliedstaaten zu vereinfachen und grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote zu fördern. Der Einheitliche Ansprechpartner (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist zuständig für Information, Beratung und Aufgaben der Verfahrensabwicklung zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit.
Zur Kontaktaufnahme mit dem EAP oder mit der zuständigen Stelle steht Ihnen das Internet-Portal von Service BW zur Verfügung. Hier erfahren Sie alles über die gesetzlichen Voraussetzungen für das von Ihnen geplante Vorhaben, über Zuständigkeiten sowie regionaltypische Besonderheiten. Außerdem finden Sie hier auch die erforderlichen Formulare.
Den Einheitlichen Ansprechpartner für den Landkreis Heilbronn finden Sie rechts.
Sie können mit dem Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamts über die Virtuelle Poststelle auch sicher kommunizieren. Weitere Informationen im rechten Bereich.
Für folgende Dienstleistungen ist das Landratsamt Heilbronn auch zuständige Stelle, d. h. Sie können bei diesen Verfahren auch direkt mit dem Fachamt Kontakt aufnehmen
- Gaststättenerlaubnis, auch vorläufige
- Weiterführung einer Gaststätte durch Erben
- Reisegewerbekarte
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für Spielhallen
- Überwachungsbedürftiges Gewerbe
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten
- Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen
- Erlaubnis zum gewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen (gewerblich)
- Waffen- oder Munitionssachverständige- Erwerb oder Besitz von Schusswaffen
- Waffen oder Munition – Überlassen durch einen Waffenhändler
- Schießstätten gewerblich betreiben
- Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen
- Erlaubnis für die Abfallvermittlung
- Sammeln von wildlebenden Tieren und Pflanzen – naturschutzrechtliche Erlaubnis
Über die internen Links in der rechten Spalte kommen Sie direkt zu diesen Themen.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr
Virtuelle Poststelle Einheitlicher Ansprechpartner
74072 Heilbronn
Lerchenstraße 40
