Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine  Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.
Wer eine Gaststätte übernehmen und sofort unverändert weiterführen möchte, dem kann unter bestimmten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis ausgestellt werden. Ein Stellvertreter erhält eine so genannte Stellvertretererlaubnis.
Beherbergungsbetriebe fallen seit 2005 nicht mehr unter das Gaststättengesetz.

Ohne Erlaubnis dürfen angeboten werden:

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Gaststättenantrag:

Zuständigkeiten
Für die Gaststättenerlaubnis im Landkreis Heilbronn sind zuständig:

Das Landratsamt Heilbronn ist für alle übrigen Städte und Gemeinden zuständig. Wählen Sie Ihren Ansprechpartner über die Auswahl rechts aus.

Wer eine Gaststätte in Heilbronn eröffnen möchte, muss sich an die Stadt Heilbronn wenden.

 

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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Links zum Thema

IHK Heilbronn-Franken/Unterrichtung im Gaststättengewerbe


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