Gaststättenerlaubnis
Wenn Sie eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz.
Wer
eine Gaststätte übernehmen und sofort unverändert weiterführen möchte,
dem kann unter bestimmten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis
ausgestellt werden. Ein Stellvertreter erhält eine so genannte
Stellvertretererlaubnis.
Beherbergungsbetriebe fallen seit 2005 nicht mehr unter das Gaststättengesetz.
Ohne Erlaubnis dürfen angeboten werden:
- alkoholfreie Getränke
- zubereitete Speisen
- und Speisen und Getränke (auch alkoholische) in einem Beherbergungsbetrieb ausschließlich an Hausgäste
Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Gaststättenantrag:
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug (beides müssen Sie beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnsitzes beantragen)
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vom Staatlichen Gesundheitsamt (in Kopie)
- Nutzungsvertrag (Pacht-/Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
- Bescheinigung über die Unterrichtung im Gaststättengewerbe von der Industrie- und Handelskammer. Diese Bescheinigung wird nach dem Gaststättengesetz für die endgültige Gaststättenerlaubnis zwingend vorgeschrieben.
- Bei Firmen oder Vereinen: Handels- bzw. Vereinsregisterauszug
- Planunterlagen über die Wirtschaftsräume (Grundriss- und Lageplan in doppelter Ausfertigung)
Zuständigkeiten
Für die Gaststättenerlaubnis im Landkreis Heilbronn sind zuständig:
- Bad Friedrichshall mit Oedheim und Offenau
- Bad Rappenau mit Kirchardt und Siegelsbach
- Eppingen mit Gemmingen und Ittlingen
- Ilsfeld
- Lauffen
- Neckarsulm
- Weinsberg
Das Landratsamt Heilbronn ist für alle übrigen Städte und Gemeinden zuständig. Wählen Sie Ihren Ansprechpartner über die Auswahl rechts aus.
Wer eine Gaststätte in Heilbronn eröffnen möchte, muss sich an die Stadt Heilbronn wenden.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
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Antrag Gaststättenerlaubnis (190.5 KB)Antrag Gaststättenerlaubnis (108.2 KB)Links zum Thema
IHK Heilbronn-Franken/Unterrichtung im Gaststättengewerbe
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