Aufenthaltsrecht
Zuständigkeit
Für das Aufenthaltsrecht von Ausländern im Landkreis Heilbronn sind zuständig:
Die Städte
- Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen)
- Bad Rappenau (mit Siegelsbach und Kirchardt)
- Neckarsulm
Aufgaben
Die Ausländerbehörde ist Ansprechpartner für alle Ausländer, die sich vorübergehend oder langfristig im Bundesgebiet aufhalten. Der Aufenthaltstitel (die Aufenthaltsgenehmigung) eines Ausländers richtet sich nach dem Zweck seines Aufenthaltes, z. B. zum Familiennachzug, zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit.
Es gibt die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Auch aus humanitären Gründen werden Aufenthaltstitel erteilt, z. B. bei Krankheit oder bei Vorliegen eines Ausreisehindernisses. Die Ausländerbehörde ist aber auch zuständig für die Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen während eines Asylverfahrens und für Duldungen zur Aussetzung von Abschiebungen.
Bei EU-Bürgern prüft sie, ob Freizügigkeit vorliegt. Diese ist im Freizügigkeitsgesetz geregelt, das das Recht von EU-Bürgern auf freie Ein- und Ausreise in und aus EU-Mitgliedsstaaten beinhaltet.
Erwerbstätigkeit von Ausländern
Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob eine Erwerbstätigkeit gestattet ist. In einem internen Verfahren werden z. B. der Arbeitsmarktzugang, Tariflöhne und die Qualifikation des Bewerbers geprüft. Eine illegale Arbeitsaufnahme kann zur Ausweisung aus dem Bundesgebiet führen. EU-Bürger wenden sich bei Fragen zur Erwerbstätigkeit und Beschäftigung in Deutschland an die Agentur für Arbeit.
Visumverfahren
Will ein Ausländer zu Besuch oder auf Dauer in das Bundesgebiet einreisen, muss zunächst ein Visum beantragt werden. Zuständig sind hier ausschließlich die deutschen Auslandsvertretungen. Die Ausländerbehörde wird am Visumverfahren beteiligt. Eine Einreise ohne ein vorgeschriebenes Visum ist illegal.
Verpflichtungserklärungen
Möchte ein Ausländer zu Besuch nach Deutschland reisen, ist zuvor von der einladenden Person eine Erklärung abzugeben, dass sämtliche Kosten während des Besuchs abgedeckt werden. Die Ausländerbehörde nimmt diese so genannte Verpflichtungserklärung entgegen. (Das Formular finden Sie rechts).
Elektronische Reiseausweise
Ausländer, die keinen Reisepass oder Passersatz besitzen und einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können, können einen Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose beantragen. Hierzu ist es seit 2009 unter anderem notwendig, die Fingerabdrücke zu speichern. Somit wird der Schutz vor Fälschungen und Verfälschungen erhöht und der Missbrauch echter Reiseausweise durch Dritte erschwert.
Förderung der Integration
Im Landkreis Heilbronn gibt es Netzwerke zur Förderung der Integration von Ausländern mit rechtmäßigem Aufenthalt. Es bestehen vielfältige und wohnortnahe Angebote, an Integrationskursen teilzunehmen. Nähere Auskünfte zu den Integrationskursen und der Möglichkeit einer Kostenerstattung erhalten Sie über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Über die Links in der rechten Spalte erhalten Sie weitere Informationen.
Elektronischer AufenthaltstitelAb dem 01.09.2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Aufenthaltstitel werden dann als eigenständige Dokumente in Scheckkartenformat ausgestellt und enthalten einen Chip, in welchem u. a. biometrische Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke) gespeichert sind.
Näheres können Sie dem Merkblatt des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge rechts unter "Flyer, Broschüren, Merkblätter" entnehmen.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

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Verpflichtungserklärung (107.5 KB)Verpflichtungserklärung (30.2 KB)Flyer, Broschüren und MerkblätterLinks zum Thema
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Freizügigkeitsgesetz von Unionsbürgern
Aufenthaltsgesetz für Ausländer
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge / Elektronischer Aufenthaltstitel
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