Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Ausländer, die einen Einbürgerungsantrag stellen, müssen handlungsfähig und voll geschäftsfähig sein.
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden - Vordrucke gibt es bei der Einbürgerungsbehörde des Landratsamtes. Bevor der Antrag gestellt wird, ist jedoch immer ein persönliches Gespräch bei der Einbürgerungsbehörde erforderlich. Die Bewerber für eine Einbürgerung werden dabei über die Voraussetzungen, das Einbürgerungsverfahren selbst und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten informiert.
Das Landratsamt Heilbronn ist für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn zuständig.
Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG):
- unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis)
- seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Lebensunterhaltssicherung (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
- ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“)
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kommt in Frage, wenn nicht alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllt sind und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. In den meisten Punkten sind die Voraussetzungen jedoch identisch. Die Einbürgerungsbehörde berät hierzu gerne.
Die Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen zählt ebenfalls zu den Ermessenseinbürgerungen und ist in § 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt.
Voraussetzungen sind:
- seit drei Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- die Ehe oder Lebenspartnerschaft mit dem/der Deutschen muss gültig sein und seit zwei Jahren bestehen.
- die Ehe muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Einbürgerung bestehen
- der Lebensunterhalt muss auf Dauer aus eigenen Mitteln gesichert sein; der Bezug von öffentlichen Leistungen, z. B. Wohngeld, steht einer Einbürgerung entgegen
- eigene Wohnung oder andere Unterkunft
- ausreichende Deutschkenntnisse (deutscher Schulabschluss und/oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung und/oder abgeschlossenes Studium in Deutschland; Sprachzertifikat Niveau B1)
- Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland („Einbürgerungstest“)
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Verlust bzw. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro
Informieren Sie sich auch in der rechten Spalte.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Sachgebietsleiterin
Zimmer 40
Frau Müller
Sachbearbeitung A-K
Zimmer 6
07131 / 994-446
07131 / 994-83446
Frau Vogt
Integrationsbeauftragte
Zimmer 54
07131 / 994-374
07131 / 994-83374
Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind die bestandene Sprachprüfung Deutsch Zertifikat B1 und der Einbürgerungstest.
Kontakte
Deutschkurse und Sprachprüfung: Andrea Rauscher, Tel. 07131/5940-140
Sprechzeit Einbürgerung: Donnerstags 9.00 – 10.30 Uhr (VHS Unterland, Allee 40, 74072 Heilbronn)
Einbürgerungstest: Tel. 07131/9965-0
Zur Vorbereitung auf die Sprachprüfungen bei der VHS lädt das Landratsamt regelmäßig zu Informationsabenden ein.
Siehe auch Merkblatt auf dieser Seite.
Broschüre Wege zur Einbürgerung
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