Einbürgerung

Einbürgerungsurkunde

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Ausländer, die einen Einbürgerungsantrag stellen, müssen handlungsfähig und voll geschäftsfähig sein.

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden - Vordrucke gibt es bei der Einbürgerungsbehörde des Landratsamtes. Bevor der Antrag gestellt wird, ist jedoch immer ein persönliches Gespräch bei der Einbürgerungsbehörde erforderlich. Die Bewerber für eine Einbürgerung werden dabei über die Voraussetzungen, das Einbürgerungsverfahren selbst und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten informiert.
Das Landratsamt Heilbronn ist für alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn zuständig.

Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Einbürgerung nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG):

Eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes kommt in Frage, wenn nicht alle Voraussetzungen der Anspruchseinbürgerung erfüllt sind und ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. In den meisten Punkten sind die Voraussetzungen jedoch identisch. Die Einbürgerungsbehörde berät hierzu gerne. 

Die Einbürgerung von Ehegatten und Lebenspartnern von Deutschen zählt ebenfalls zu den Ermessenseinbürgerungen und ist in Â§ 9 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt.

Voraussetzungen sind:

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro

Informieren Sie sich auch in der rechten Spalte.


 

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Sprachprüfung und Einbürgerungstest

Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind die bestandene Sprachprüfung Deutsch Zertifikat B1 und der Einbürgerungstest.
Kontakte
Deutschkurse und Sprachprüfung:
Andrea Rauscher, Tel. 07131/5940-140
Sprechzeit Einbürgerung: Donnerstags 9.00 – 10.30 Uhr (VHS Unterland, Allee 40, 74072 Heilbronn)
Einbürgerungstest: Tel. 07131/9965-0

Zur Vorbereitung auf die Sprachprüfungen bei der VHS lädt das Landratsamt regelmäßig zu Informationsabenden ein.
Siehe auch Merkblatt auf dieser Seite.


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Links zum Thema

service-bw / Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsgesetz

Broschüre Wege zur Einbürgerung

Der Einbürgerungstest


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