> [Unsere Dienstleistungen]
> [Themen (als Themenbaum)]
> [Recht, Ordnung, Bevölkerungsschutz]
> [Bevölkerungsschutz]
Bevölkerungsschutz
Das Landratsamt muss auch für den Ernstfall gerüstet sein. Der Aufstellung von Alarmplänen, der Einrichtung von Krisenstäben und der Schulung der Mitarbeiter für den Katastrophenfall kommt deswegen eine große Bedeutung zu.
Die Basis des Katastrophenschutzes im Landkreis Heilbronn bilden die Hilfsorganisationen
- Deutsches Rotes Kreuz
- Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
- Freiwilligen Feuerwehren der Städte und Gemeinden
Führungsstäbe
Effektives Handeln der Einsatzkräfte ist im Falle einer Katastrophe oberstes Gebot. Deswegen werden Führungsstäbe gebildet.
- Der Führungsstab „Technische Einsatzleitung“ wird von der Feuerwehr gestellt und von den Fachdiensten des Katastrophenschutzes beraten. Er hat die Aufgabe, die Leitung und Koordination des Einsatzes der Katastrophenschutzeinheiten am Schadensort sicher zu stellen.
- Der Verwaltungsstab wird bei besonders schweren Schadenslagen einberufen. Er besteht aus Mitgliedern der verschiedenen Ämter des Landratsamtes, die von Fachberatern (z. B. von anderen Fachbehörden, Versorgungsunternehmen usw.) unterstützt werden. Er hat bei einer Katastrophenbekämpfung eher administrative Aufgaben.
Im Bereich der Prävention erstellt der Landkreis Heilbronn verschiedene Planungen und schreibt sie fort. Neben dem obligatorischen Allgemeinen Katastropheneinsatzplan, der unspezifisch für vorher nicht bekannte Großschadenslagen erstellt wurde, gibt es noch besondere Katastropheneinsatzpläne bzw. Alarm- und Einsatzpläne. Diese beziehen sich jeweils auf ein konkretes Schadensszenario (z. B. Hochwasser).
Warnung der Bevölkerung
Der Landkreis Heilbronn ist als einer der wenigen Landkreise in der Lage, seine Bevölkerung auch vor ausgedehnten Schadenslagen zu jeder Tages- und Nachtzeit warnen zu können.
Als der Bund sein ehemaliges Luftschutzsirenensystem Ende 1992 aufgegeben hat, haben die Städte und Gemeinden des Landkreises von dem Angebot des Bundes Gebrauch gemacht, die zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Luftschutzsirenen kostenlos in ihr Eigentum zu übernehmen. So kann auch heute noch die Bevölkerung mit den Sirenen vor großflächigen Gefahren/Katastrophen gewarnt werden.
Selbstschutz der Bevölkerung
Grundlage jeder staatlichen Gefahrenabwehr aber ist die Fähigkeit der Bürger, sich auch selbst gegen Gefahren unterschiedlichster Art schützen zu können. Unter Selbstschutz versteht man alle Selbsthilfe- und Schutzmaßnahmen, die der Einzelne und die Gemeinschaft freiwillig aus eigener Kraft gegen diese Gefahren erbringen können.
Jedoch nicht nur bei großen Schadensereignissen kann Selbsthilfe sehr nützlich sein. So können häufig bereits einfache und vergleichsweise günstige Mittel, z. B. Rauchmelder oder eine gut bestückte Hausapotheke für den Betroffenen lebensrettend sein.
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung 
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wir helfen Ihnen weiter
Diese Seiten könnten Sie auch interessieren
Links zum Thema
Kreisfeuerwehrverband Heilbronn
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Heilbronn
Durch diese Links verlassen Sie die Internetseiten des Landratsamts Heilbronn
