Fahrzeugverkauf
Wichtige Hinweise für den Verkäufer
Beim Fahrzeugverkauf häufen sich die Fälle, in denen der Käufer eines Fahrzeuges seiner Pflicht zur Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeuges nicht nachkommt. Folge: Der Verkäufer zahlt weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell auch die Versicherung.
Wenn Ihnen der Käufer keinen Ausweis zeigen kann ("Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei, ich kann aber nicht noch einmal kommen, ich zahle jetzt gleich und nehme das Auto mit"), ist höchste Vorsicht geboten. Solche Betrüger kaufen oftmals auf Automärkten. Besonders häufig treten diese Betrugsfälle bei Fahrzeugen mit Verkaufspreisen von 25 Euro bis 2.500 Euro auf. Auch wenn Sie froh sind, dass Sie Ihr Auto los sind, kann die Freude über den geglückten Fahrzeugverkauf schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Sie weiterhin die Kfz-Steuer und eventuell die Versicherung bezahlen müssen.
Nicht jeder hält sich an Kaufverträge
Die in vielen Kaufverträgen getroffenen Vereinbarungen "der Käufer verpflichtet sich zur Ab- oder Ummeldung innerhalb drei Tagen" nützt Ihnen nichts, wenn sich der Käufer nicht daran hält. Sie können den Käufer dann auf dem privatrechtlichen Weg verklagen, müssen aber weiterhin Steuer und Versicherung bezahlen.
Probleme gibt es auch, wenn das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird. Wenn der Fahrzeugverkäufer das Auto im Ausland anmeldet, kommt von der ausländischen Zulassungsstelle in der Regel keine Meldung. Es ist dann Ihre Aufgabe, sich die erforderlichen Unterlagen im Ausland zu besorgen. Dies ist sehr schwierig und sehr zeitaufwändig.
Wie können Sie sich als Verkäufer schützen?
Der sicherste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor der Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichenschilder.
In jedem Fall sollten Sie im eigenen Interesse ihren Verpflichtungen nach § 13 Abs. 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nachkommen und die Veräußerungsanzeige mit Empfangsbestätigung an die Kfz-Zulassungsstelle, die dem Fahrzeug das Kennzeichen zugeteilt hat, unverzüglich zurücksenden. Diese Formulare können Sie rechts herunterladen.
Bitte füllen Sie als Verkäufer die Rückseite oder eine entsprechende Veräußerungsanzeige mit Empfangsbescheinigung selbst vollständig und leserlich aus und kontrollieren Sie die Daten des Käufers (Name und Adresse) anhand seines Ausweises. Es gibt viele Betrüger, die unter falschem Namen und Scheinadressen Autos kaufen.

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
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