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Abmeldung
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Bei neuen EU-Papieren:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis
Bei alten deutschen Papieren:
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Kennzeichenschilder
- Bei Verschrottung des Fahrzeuges einen Verwertungsnachweis
Hinweis zu den Siegelplaketten auf den Kennzeichen:
Siegelplaketten auf Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch einen Mitarbeiter der Zulassungsstelle entfernt werden.
Sollten die Siegelplaketten bereits vor Aufforderung entfernt worden sein, ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung notwendig. Außerdem muss das Kennzeichen dann gesperrt werden
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
- Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:00 Uhr
- Mittwoch 7:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr
Info-Telefon: 07131 / 994-559
Fax: 07131 / 994-443
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung 
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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