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Gebühren bei der Selbstanlieferung von Abfällen bei den Entsorgungszentren und Erddeponien Eberstadt und Schwaigern-Stetten
Die Gebühren werden je angefangene 20 kg berechnet.- Mindestgebühr für Erde bis Z 1.1, Erde Z 1.2 bis DK 0, Abbruchmaterial zum Wegebau, Holzabfälle sowie pflanzliche Abfälle: 7 €
- Mindestgebühr für Abbruchmaterial nicht zum Wegebau 20 €
- Mindestgebühr für gewogene Anlieferungen von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Abfällen und Baustellenabfällen unter 200 kg: 28 €
- Für nicht gewogene Kleinstmengen (10-l-Eimer, 1 Waschbecken, 1 Toilettenschüssel) werden pauschal 3 € erhoben.
- Pauschale für Anlieferung von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen
Abfällen, Baustellenabfällen im Pkw-Kofferraum bis zu einer Fahrzeughöhe von 1,65
m (ausgenommen sind Pritschen-Fahrzeuge): 14 € - Pauschale für Anlieferung von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Abfällen, Baustellenabfällen im Pkw bis zu einer Fahrzeughöhe von 1,65 m, die über den Kofferraum hinausgehen (ausgenommen sind Pritschen-Fahrzeuge): 28 €
Zuständiges Amt
Abfallwirtschaftsbetrieb 
Telefon: 07131 / 994-360
Fax: 07131 / 994-196
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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Wir helfen Ihnen weiter
Hubert Horak
Abfallberatung für Abfälle aus dem häuslichen Bereich, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer E905
07131 994-560
07131 994-196
Abfallberatung für Abfälle aus dem häuslichen Bereich, Öffentlichkeitsarbeit
Zimmer E905
Torsten Mai
Abfallberatung für Abfälle aus dem gewerblichen Bereich
Zimmer E904
07131 994-148
Entsorgungszentren
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