Einen Fahrlehrerschein erstmals beantragen

Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung.
Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Busse) erworben werden.

Ausbildungsdauer

Klasse BE:
10 Monate (5 ½ Monate Fahrlehrerausbildungsstätte, 4 1/2 Monate Ausbildungsfahrschule)
Klasse A: Zusätzlich ein Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich 2 bis 3 Monate

Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.

Persönliche Voraussetzungen

Fachliche Voraussetzungen

Das Antragsverfahren

Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:


Das Verfahren

Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an.

Die Ausbildung zum Fahrlehrer


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Links zum Thema

Fahrlehrergesetz

Fahrlehrerverband Baden-Württemberg
70852 Korntal-Münchingen


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