Einen Fahrlehrerschein erstmals beantragen
Fahrlehrer/-in ist eine staatlich anerkannte, bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung für einen Dienstleistungsberuf im Verkehrswesen (technischer Lehrberuf). Um den Beruf auszuüben, braucht man die Fahrlehrerlaubnis. Die Voraussetzungen hierfür regelt das Fahrlehrergesetz. Ausgebildet und geprüft wird nach einer bundesweit geltenden Ausbildungs- bzw. Prüfungsordnung.
Die Fahrlehrerlaubnis kann für die Klassen A (Krafträder), BE (Pkw), CE (Lkw) und DE (Busse) erworben werden.
Ausbildungsdauer
Klasse BE: 10 Monate (5 ½ Monate Fahrlehrerausbildungsstätte, 4 1/2 Monate Ausbildungsfahrschule)
Klasse A: Zusätzlich ein Monat
Klasse CE/DE: Zusätzlich 2 bis 3 Monate
Verschiedene Fahrlehrerausbildungsstätten bieten die Möglichkeit, die Fahrlehrerlaubnis der Klassen A, BE, CE bzw. DE in einem kompakten Lehrgang zu erwerben.
Persönliche Voraussetzungen
- geistige, körperliche Eignung
- Mindestalter 22 Jahre
- mindestens Hauptschulabschluss;
abgeschlossene Berufsausbildung - alternativ eine gleichwertige Vorbildung
(z. B. Abitur) - Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen A, BE und CE
- drei Jahre Fahrpraxis Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre
- Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn
Fachliche Voraussetzungen
- Ausbildung zum Fahrlehrer
- bestandene fachliche Prüfungen
Das Antragsverfahren
Zur Erlangung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Formloser Antrag mit Angabe der Klasse(n)
- Geburtsurkunde
- Lebenslauf
- Ärztliches Zeugnis über Ihre körperliche und geistige Eignung
- Amtliche Kopie des Führerscheins (Besitz der Klasse A, BE und CE muss vor Erteilung des Fahrlehrerscheins nachgewiesen werden, Klasse DE dann, wenn auch die Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE beantragt wird)
- Nachweis über die ausreichende Fahrpraxis (bei Klasse BE mind. 3 Jahre in den letzten 5 Jahren; bei Klasse A, CE und DE mind. 2 Jahre in den letzten 5 Jahren)
- Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Antrittsbestätigung über die Ausbildung, sofern diese noch nicht abgeschlossen wurde)
- Nachweise über eine abgeschlossene Schulausbildung
- Nachweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Führungszeugnis, das Sie bei Ihrem Rathaus beantragen müssen (Belegart 0, nicht älter als 6 Monate)
Das Verfahren
Die Fahrerlaubnisbehörde fordert einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister an.
Die Ausbildung zum Fahrlehrer
- Anmeldung bei der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis
- Fünf Monate Ausbildung an der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Schriftliche und mündliche Fachkundeprüfung
- Erteilung der befristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Fünf Monate Praktikum in einer Ausbildungsfachschule
- Eine Woche Fahrlehrerausbildungsstätte
- Lehrprobe theoretischer Unterricht
- Lehrprobe fahrpraktischer Unterricht
- Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
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70852 Korntal-Münchingen
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