Ersatzführerschein wegen Verlust oder Diebstahl
Wenn der Führerschein durch Diebstahl oder Verlust abhandengekommen ist, muss unverzüglich ein neuer Führerschein beantragt werden.
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Antrag:
Erhalten Sie von uns.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Gültigen Reisepass, Personalausweis oder Meldebestätigung
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Karteikartenabschrift
- Versicherung an Eides Statt. Falls Ihnen Ihr Führerschein gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, ersetzt die Diebstahlsanzeige die Versicherung an Eides Statt. Bringen Sie bitte den Durchschlag der Diebstahlsanzeige mit.
nbsp;
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung 
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wir helfen Ihnen weiter
Sachbearbeitung G-K
Zimmer 151
07131 / 994-157
07131 / 994-281
Zimmer 151
Sachbearbeitung L-S
Zimmer 151
07131/994-163
07131/ 994-281
Sachbearbeitung Sch/St-Z
Zimmer 151
07131/994-467
07131/ 994-281
Sachbearbeitung A-F
Zimmer 151
07131 / 994-431
07131 / 994-281
Gebühren
| Ausstellung eines Ersatzführerscheins mit eidesstattlicher Versicherung (e. V.) | 70,80 € |
| Ausstellung eines Ersatzführerscheins mit Diebstahlsanzeige (ohne e. V.) | 40,10 € |
| Expressbestellung des Führerscheins | 21,45 € |
Flyer, Broschüren und Merkblätter
