Umtausch in den Kartenführerschein

Grundsätzliches:
Eine generelle Umtauschpflicht gibt es zurzeit nicht, in folgenden Fällen müssen Sie jedoch umtauschen:

Klasse 2:
Wenn Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen, beachten Sie in diesem Fall bitte auch unsere Informationen zur Verlängerung befristeter C-Klassen

Voraussetzung:
Hauptwohnsitz im Landkreis Heilbronn

Antragsverfahren:
Einen Antrag auf Umtausch eines älteren Führerscheins in einen Kartenführerschein der EU-Richtlinie kann bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Heilbronn oder beim Bürgermeisteramt gestellt werden. Bei Antragstellung wird Ihr bisheriger Führerschein eingezogen oder ungültig gestempelt. Ihr neuer Führerschein wird Ihnen mit der Post nach Hause geschickt.

Persönliches Erscheinen:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich.
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Folgende Unterlagen benötigen Sie:

Hinweise:
Falls Sie die Klasse T zusätzlich benötigen, müssen Sie uns einen Nachweis der Berufsgenossenschaft (Beitragsrechnung) vorlegen.




Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Sachbearbeitung G-K
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Antragsformulare

Gebühren

Umtausch 24,00 €
Expressbestellung des Führerscheins 21,45 €

Flyer, Broschüren und Merkblätter

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