Newsletter

des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Heilbronn
   
 
 
 
 
Thema heute:
Service für Sie
 

Die ENTSORGUNGSZENTREN Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie sämtliche RECYCLINGHÖFE haben nur an Heiligabend, an Silvester und an Sonn- und Feiertagen geschlossen, ansonsten sind sie zu den üblichen Zeiten geöffnet. 

Die ERDDEPONIEN haben je einschließlich wie folgt geschlossen:
Ellhofen                                     20.12.13 - 06.01.14
 
Neckarwestheim                      23.12.13 - 09.01.14 
Jagsthausen, Kirchardt           23.12.13 - 10.01.14
Bad Rappenau-Babstadt,      24.12.13 -  06.01.14
Neudenau, Heuchelberg

 

Die Termine, an denen die RESTMÜLL-, BIOABFALL- und PAPIERTONNEN geleert werden, sind im ABFALLKALENDER und im INTERNET unter www.landkreis-heilbronn.de ersichtlich. Mit der ABFALL-APP sind Sie bestens über alle Abfuhrtermine, die mobilen SCHADSTOFFSAMMLUNGEN im Landkreis und noch vieles mehr informiert. Die App kann kostenfrei für die Betriebssysteme Android und IOS heruntergeladen werden.

 

 

Unsere INTERNET-VERSCHENK- und TAUSCHBÖRSE

hat Rund-um-die-Uhr für Sie geöffnet

 

 

 
 
 
 
 
 
 
Sie lesen außerdem:
 

Wenn Ihre normalen Müllgefäße über die Feiertage nicht ausreichen, können Sie die offiziellen ABFALLSÄCKE nutzen. Der Restmüllsack fasst 50 Liter und kostet 2,80 Euro; der 60 Liter-Sack für Gartenabfälle kostet 1,80 Euro. Die Säcke sind in allen Verkaufsstellen für Müllmarken erhältlich.

Unsere besten Ideen sind für den Müll

Zu guter Letzt:

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr!

 
 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet www.landkreis-heilbronn.de erhalten Sie Antwort auf alle Fragen rund um die Abfallwirtschaft. Sie finden dort Ansprechpartner, können online die Tauschbörse für noch gebrauchsfähige Gegenstände nutzen und den NEWSLETTER abmelden.

Landratsamt Heilbronn
Abfallwirtschaftsbetrieb
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994-1195
Fax: 07131-994-196
abfallwirtschaftsbetrieb@ landratsamt-heilbronn.de

Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV: Susanne Breuer