Im Frühjahr sieht man es wieder häufiger: Gartenabfälle werden am Waldrand oder in der freien Natur entsorgt. Ein unschöner Anblick. Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt. Was zunächst überzeugend klingt, hat einen Haken: Gartenabfälle wie Gras, Laub oder Heckenschnitt gelten rechtlich als Abfall. Sie dürfen unter keinen Umständen im Wald, in der freien Natur oder auf Grünflächen entsorgt werden! Verstöße dagegen sind Ordnungswidrigkeiten, bei denen Bußgelder drohen.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von fremden Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und unsere heimischen Pflanzen zurück drängen. Hinzu kommt, dass illegale Abfallablagerungen immer mehr Unrat zur Folge haben. Innerhalb kurzer Zeit entsteht so eine kleine Deponie, auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln. Die Auswirkungen auf das Wild, die Mikroorganismen und den Boden oder gar das Grundwasser (durch die Entstehung von Nitrat) sind eine Gefährdung unserer Umwelt.
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