Politische Verfolgung und Haft
Politische Haft während des 2. Weltkriegs und danach
Bei gesundheitlichen Schädigungen oder Todesfällen als Folge politischer Haft hilft das Versorgungsamt den Opfern bzw. deren Hinterbliebenen mit
- der Kostenübernahme für ärztliche/therapeutische Behandlungen und orthopädische Hilfsmittel
- Maßnahmen der Rehabilitation, u. a. Badekuren
- laufenden Rentenzahlungen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die nach der Besetzung oder nach dem 8.Mai 1945 in der sowjetischen Besatzungszone, im sowjetisch besetzten Sektor Berlins oder in den Ostgebieten aus politischen Gründen und entgegen freiheitlich-demokratischer Auffassung unschuldig in Haft genommen wurden.
- Deren Angehörige und Hinterbliebene
Versorgungsleistungen erhalten deutsche Staatsangehörige und deutsche Volkszugehörige. Die Versorgung regelt das Häftlingshilfegesetz (HHG) und das Bundesversorgungsgesetz
Politische Haft in der ehemaligen DDR
Bei gesundheitlichen Schädigungen bzw. Todesfällen infolge politischer Haft oder rechtsstaatswidriger Verwaltungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR hilft das Versorgungsamt den Opfern bzw. deren Hinterbliebenen mit
- der Kostenübernahme für ärztliche/therapeutische Behandlungen und orthopädische Hilfsmittel
- Maßnahmen der Rehabilitation, u. a. Badekuren
- laufenden Rentenzahlungen.
Anspruchsberechtigt sind
- Personen, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 auf Grund einer rechtsstaatswidrigen Verurteilung oder sonstigen staatlichen Maßnahme in Haft genommen wurden.
- Personen, gegen die in diesem Zeitraum eine entsprechend zu qualifizierende Verwaltungsentscheidung ergangen war.
Kapitalentschädigung
Für erlittene Haftzeit ohne hierdurch bedingte Gesundheitsschädigung sind auch Kapitalentschädigungen bzw. Renten (sog. „SED-Opferrente“) möglich. Für diese Zahlungen ist nicht das Versorgungsamt des Landratsamtes zuständig, sondern die Stadt Heilbronn, Amt für Familie, Jugend und Senioren, Bereich Vertriebenenwesen, Erich Müller, Austr. 176, 74076 Heilbronn, Tel. 07131 / 59-2730, Fax: 07131 / 59-2744, E-Mail: Erich.Mueller@stadt-heilbronn.de
Ausgleichsleistungen für berufliche Benachteiligungen
Wer aufgrund seiner politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
- zumindest zeitweilig weder seinen bisher ausgeübten Beruf
- noch durch den Beginn einer Ausbildung angestrebten Beruf
- oder einen sozial gleichwertigen Beruf ausüben konnte
kann monatliche Ausgleichszahlungen erhalten.
Voraussetzungen:
- Die Verfolgungszeiten müssen eine bestimmte Dauer erreicht haben.
- Sie müssen mit einer Rehabilitierungsbescheinigung nachgewiesen werden
- Die Ausgleichsleistungen sind einkommensabhängig
Weitere Leistungen, die dem genannten Personenkreis zustehen können:
- Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung – zuständig sind die Rentenversicherungsträger.
- Leistungen bei Teilnahme an beruflicher Weiterbildung – zuständig sind die Agenturen für Arbeit.
Fürsorgeleistungen
Für Versorgungsberechtigte erbringt das Sozial- und Versorgungsamt ergänzende bedarfsorientierte Fürsorgeleistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur häuslichen Pflege
- Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen
- Erziehungsbeihilfe
- Blindenhilfe
- Eingliederungshilfe
- Motorisierungsbeihilfe
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Berufsförderung.
Das Sachgebiet Entschädigungen für Politische Verfolgung und Haft des Sozial- und Versorgungsamtes ist auch für die Einwohner der Stadt Heilbronn zuständig.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Zimmer E49
Anna-Maria Herrmann
Zimmer E37
07131 994-7252
Werner Bauer
Blindenhilfe, Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Unterhaltssicherung für Freiwilligen Wehrdienst Leistende und Übende
Zimmer 237
07131 994-7286
Hinweise zur Antragstellung
Anträge auf Versorgungsleistungen und/oder die Feststellung von Behinderungen sind schriftlich zu stellen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.
Wenn Sie Ausgleichsleistungen für berufliche Benachteiligungen beantragen wollen, erhalten Sie weitere Auskünfte unter der
Telefonnummer: 07131 994-7289
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Antrag auf strafrechtliche Rehabilitation (78.0 KB)Antrag auf strafrechtliche Rehabilitation (27.3 KB)Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitation (77.0 KB)Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitation (27.0 KB)Flyer, Broschüren, MerkblätterLinks zum Thema
SED-Unrechtsbereinigungsgesetze
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