Wehrdienst- und Zivildienstleistende

Versorgung bei Wehrdienstbeschädigungen

Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG):

Bei Gesundheitsschäden bzw. Tod von Bundeswehrsoldaten hilft das Sozial- und Versorgungsamt den Opfern nach deren Entlassung aus der Bundeswehr bzw. deren Hinterbliebenen mit

Anspruchsberechtigt sind Wehrdienstleistende,

gesundheitlich geschädigt wurden.

Geschädigte Soldaten erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag nach Beendigung des Wehrdienstes Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Während des Wehrdienstes ist die Bundeswehrverwaltung (Wehrbereichsverwaltung) zuständig.


Versorgung bei Zivildienstbeschädigungen

Versorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG):

Bei gesundheitlichen Schädigungen bzw. Todesfällen von Zivildienstleistenden hilft das Sozial- und Versorgungsamt den Opfern nach deren Entlassung aus dem Zivildienst bzw. deren Hinterbliebenen mit

Anspruchsberechtigt sind Zivildienstleistende,

gesundheitlich geschädigt wurden.

Geschädigte Zivildienstleistende erhalten nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Fürsorgeleistungen

Für Versorgungsberechtigte erbringt das Sozial- und Versorgungsamt ergänzende bedarfsorientierte Fürsorgeleistungen:

Das Sachgebiet Versorgung für Wehrdienst- und Zivildienstleistende des Sozial- und Versorgungsamtes ist auch für die Einwohner der Stadt Heilbronn zuständig.

 

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sozial- und Versorgungsamt
Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Renate Grüneberg
Zimmer E48
07131 994-7254

Werner Bauer
Blindenhilfe, Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Unterhaltssicherung für Freiwilligen Wehrdienst Leistende und Übende
Zimmer 237
07131 994-7286

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Versorgungsleistungen und/oder die Feststellung von Behinderungen sind schriftlich zu stellen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.


Antragsformulare

Flyer, Broschüren, Merkblätter

Links zum Thema

Soldatenversorgungsgesetz

Zivildienstgesetz


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