Wehrdienst- und Zivildienstleistende
Versorgung bei Wehrdienstbeschädigungen
Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG):
Bei Gesundheitsschäden bzw. Tod von Bundeswehrsoldaten hilft das Sozial- und Versorgungsamt den Opfern nach deren Entlassung aus der Bundeswehr bzw. deren Hinterbliebenen mit
- der Kostenübernahme für ärztliche/therapeutische Behandlungen und orthopädische Hilfsmittel
- Maßnahmen der Rehabilitation, u. a. Badekuren
- laufenden Rentenzahlungen.
Anspruchsberechtigt sind Wehrdienstleistende,
- die während ihres Dienstes
- oder bei einem Unfall während des Dienstes
- oder durch den Wehrdienst bedingt anderweitig
gesundheitlich geschädigt wurden.
- Hinterbliebene erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Versorgung.
Geschädigte Soldaten erhalten wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag nach Beendigung des Wehrdienstes Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Während des Wehrdienstes ist die Bundeswehrverwaltung (Wehrbereichsverwaltung) zuständig.
Versorgung bei Zivildienstbeschädigungen
Versorgung nach dem Zivildienstgesetz (ZDG):
Bei gesundheitlichen Schädigungen bzw. Todesfällen von Zivildienstleistenden hilft das Sozial- und Versorgungsamt den Opfern nach deren Entlassung aus dem Zivildienst bzw. deren Hinterbliebenen mit
- der Kostenübernahme für ärztliche/therapeutische Behandlungen und orthopädische Hilfsmittel
- Maßnahmen der Rehabilitation, u. a. Badekuren
- laufenden Rentenzahlungen.
Anspruchsberechtigt sind Zivildienstleistende,
- die während ihres Dienstes
- oder bei einem Unfall während des Dienstes
- oder durch den Zivildienst bedingt anderweitig
gesundheitlich geschädigt wurden.
- Auch Hinterbliebene sind anspruchsberechtigt.
Geschädigte Zivildienstleistende erhalten nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Fürsorgeleistungen
Für Versorgungsberechtigte erbringt das Sozial- und Versorgungsamt ergänzende bedarfsorientierte Fürsorgeleistungen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur häuslichen Pflege
- Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen
- Erziehungsbeihilfe
- Blindenhilfe
- Eingliederungshilfe
- Motorisierungsbeihilfe
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Berufsförderung.
Das Sachgebiet Versorgung für Wehrdienst- und Zivildienstleistende des Sozial- und Versorgungsamtes ist auch für die Einwohner der Stadt Heilbronn zuständig.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Zimmer E48
Werner Bauer
Blindenhilfe, Fürsorgeleistungen für Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstbeschädigte, Opfer von Gewalttaten, Unterhaltssicherung für Freiwilligen Wehrdienst Leistende und Übende
Zimmer 237
07131 994-7286
Anträge auf Versorgungsleistungen und/oder die Feststellung von Behinderungen sind schriftlich zu stellen. Wir beraten Sie gerne oder helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.
-
Antrag auf Versorgung für Wehrdienstbeschädigte (159.0 KB)Antrag auf Versorgung für Wehrdienstbeschädigte (26.7 KB)Antrag auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (85.5 KB)Antrag auf Hinterbliebenenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (25.3 KB)Antrag auf Versorgung für Zivildienstbeschädigte (31.4 KB)Antrag auf Versorgung für Zivildienstbeschädigte (104.0 KB)Flyer, Broschüren, MerkblätterLinks zum Thema
Durch diese Links verlassen Sie die Internetseiten des Landratsamts Heilbronn

