Ausgleich von Nachteilen]
Schwerbehindertenausweise und Nachteilsausgleiche
Behinderten Menschen das Leben leichter machen
Behinderten Menschen das Leben etwas zu erleichtern, ist Aufgabe des Sachgebietes Schwerbehindertenrecht des Sozial- und Versorgungsamtes beim Landratsamt. Im Schwerbehindertenrecht ist geregelt, wie diese so genannten Nachteilsausgleiche aussehen und wem sie zustehen.
Das Sozial- und Versorgungsamt …
- stellt das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB) fest.
- stellt Schwerbehindertenausweise aus.
- prüft, ob die Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche vorliegen.
Nachteilsausgleiche sind z. B.:
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr (Ausgabe von Wertmarken)
- Freifahrt für Begleitpersonen
- Parkerleichterungen (Ausstellung von Parkausweisen für Gehbehinderte)
- Steuerfreibeträge
- Rundfunkgebührenbefreiung
Antragsformulare, Hinweise zur Antragstellung und Informationsmaterial finden Sie rechts:
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht des Sozial- und Versorgungsamtes des Landratsamtes ist für die Einwohner des Landkreises und der Stadt Heilbronn zuständig.
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr
Zentrales Servicetelefon für Schwerbehindertenangelegenheiten:
07131 / 994-7276
Der Antrag auf Feststellung von Behinderungen ist schriftlich zu stellen. Das Sozial- und Versorgungsamt berät Sie gerne oder hilft Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen bei und fordern sie die aktuellen der letzten zwei Jahre in Kopien von Ihrem Arzt an. Kosten können Ihnen erstattet werden.

Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

