Schwerbehindertenausweise und Nachteilsausgleiche

Behinderten Menschen das Leben leichter machen

Behinderten Menschen das Leben etwas zu erleichtern, ist  Aufgabe des Sachgebietes Schwerbehindertenrecht des Sozial- und Versorgungsamtes beim Landratsamt. Im Schwerbehindertenrecht ist geregelt, wie diese so genannten Nachteilsausgleiche aussehen und wem sie zustehen.

Das Sozial- und Versorgungsamt …

Nachteilsausgleiche sind z. B.:

Antragsformulare, Hinweise zur Antragstellung und Informationsmaterial finden Sie rechts:

Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht des Sozial- und Versorgungsamtes des Landratsamtes ist für die Einwohner des Landkreises und der Stadt Heilbronn zuständig.

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Antragstellung und Servicetelefon

Zentrales Servicetelefon für Schwerbehindertenangelegenheiten:

07131 / 994-7276


Der Antrag auf  Feststellung von Behinderungen ist schriftlich zu stellen. Das Sozial- und Versorgungsamt berät Sie gerne oder hilft Ihnen beim Ausfüllen der Formulare. Der ausgefüllte Antrag kann an das Sozial- und Versorgungsamt geschickt oder bei Sozialleistungsträgern, z. B. einer gesetzlichen Krankenkasse, sowie den Bürgermeisterämtern der Gemeinden abgegeben werden.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag alle vorliegenden ärztlichen Unterlagen bei und fordern sie die aktuellen der letzten zwei Jahre in Kopien von Ihrem Arzt an. Kosten können Ihnen erstattet werden.


Zuständiges Amt
Sozial- und Versorgungsamt
Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Eberhard Leist
Sachgebietsleiter Schwerbehindertenrecht
Zimmer E34
07131 994-7274

Anträge

Weitere Informationen

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