Hilfen zur Gesundheit

Unter „Hilfen zur Gesundheit“ versteht man alle Gesundheitsleistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können. Besonders ist zu beachten, dass die Möglichkeit zum Beitritt in eine Krankenkasse  vorrangig zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit ist. Eine Aufstockung der Leistungen der Krankenkasse durch Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe ist ausgeschlossen.

Status wie ein Versicherter

Im Bedarfsfall übernimmt die Krankenbehandlung die vom Leistungsberechtigten ausgewählte gesetzliche Krankenkasse, die ihren Sitz im Landkreis Heilbronn haben muss. Die Krankenkasse stellt dem Leistungsberechtigten eine Krankenversichertenkarte aus, so als ob er bei ihr versichert wäre. Die Berechtigten haben damit  leistungsrechtlich den Status von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne tatsächlich Versicherte zu sein. Die den Krankenkassen entstehenden Kosten werden regelmäßig vom Sozialamt erstattet.

Wenn Krankenversicherte lediglich ihren Beitrag für die Krankenversicherung nicht aufbringen können, werden die Beiträge bei der Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt. Besonders ist zu beachten, dass die Möglichkeit zum Beitritt in eine Krankenkasse vorrangig zu den Leistungen der Hilfen zur Gesundheit ist. 

Antragsformulare finden Sie rechts.


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