Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Rollstuhl

Ziele und Aufgaben

Wer durch eine wesentliche Behinderung an der Gesellschaft nur eingeschränkt teilhaben kann oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist, hat Anspruch auf Eingliederungshilfe. Sie ist eine Form der Sozialhilfe, bei der auch das Einkommen und Vermögen des Antragsstellers geprüft werden. 

Ob eine wesentliche Behinderung vorliegt, stellt das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn fest.

  

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung zu beseitigen oder zu mildern mit dem Ziel behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Ihnen soll die Teilnahme am Gemeinschaftsleben ermöglicht oder erleichtert werden, beispielsweise durch Berufstätigkeit und weitgehende Unabhängigkeit von Pflege.

 

Leistungen vom Kleinkind bis zum Senior

 

Die Eingliederungshilfe umfasst Hilfemaßnahmen für alle Altersgruppen, vom Kleinkind bis zum Senior. Die einzelnen Leistungen werden je nach Bedarf auch nebeneinander gewährt. Es gelten jedoch die Grundsätze Selbsthilfe vor Fremdhilfe und ambulante vor stationären Maßnahmen.

 

Die Eingliederungshilfe wird in der Regel als Sachleistung erbracht, d. h. Übernahme der Kosten für notwendige Maßnahmen. Es gibt aber auch Geldleistungen im Rahmen eines "Persönlichen Budgets". Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, d.h. alle anderen Leistungen von Reha-Trägern, wie z. B. Krankenkassen oder Versicherungsträger, müssen zuvor ausgeschöpft werden.



 

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