Sonstige Hilfen

Kfz-Hilfen

 

Behinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen für den Kauf eines Pkw, besondere Zusatzgeräte hierfür, den Betrieb und die Instandhaltung des Fahrzeugs sowie für den Erwerb des Führerscheins Zuschüsse erhalten. 

 

Auch hier gilt der Nachrang der Sozialhilfe. Vorrangig zuständige Kostenträger können u. a. die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Kriegsopferfürsorge, das Integrationsamt oder die Agentur für Arbeit sein.

Zu beachten ist, dass bei allen eventuellen Kostenträgern der Antrag vor Beschaffung des Kraftfahrzeuges zu stellen ist.


Infoblatt zu Kfz-Hilfen siehe rechte Spalte


Hochschulhilfe

 

Der Hilfeumfang ist auf den studien- und behinderungsbedingten Mehraufwand begrenzt. Hilfearten sind z. B. Kosten einer Hilfskraft, Sicherstellung der Fahrten zum Studienort, Kosten von Hilfsmitteln. Vorrangig ist nach dem Universitätsgesetz die Verpflichtung der Schule zur behinderungsgerechten Ausstattung.

 

Eine wesentliche Bedingung für Unterstützung ist die Prognose eines erfolgreichen Abschlusses und dass der angestrebte Beruf eine voraussichtlich ausreichende Lebensgrundlage bietet.

 

Hilfsmittelversorgung

 

           

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
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Zuständiges Amt
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Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
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Susanne Theves
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Mathias Gruhl
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