Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Unterschrift

Nichtgefallen allein genügt nicht
Wer seinen Namen ändern möchte, muss einen wichtigen Grund vorweisen können. Grundsätzlich gilt, dass das private Interesse an der Änderung des Namens schwerer wiegen muss, als das schutzwürdige öffentliche Interesse oder ein Interesse Dritter an der Beibehaltung des Namens.

Voraussetzungen
Wichtige Gründe für eine Namensänderung können beispielsweise sein, wenn der Familienname

Vornamen von Kindern, die älter als ein Jahr und jünger als 16 Jahre sind, sollen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes geändert werden.
Durch die Namensänderung darf kein falscher Eindruck über familiäre Zusammenhänge erweckt werden. Sie kommt auch nicht in Betracht, wenn der Name dem Namensträger nicht gefällt, etwa weil er fremdsprachigen Ursprungs ist. Auch der Wunsch, eine Identifizierung etwa durch Gläubiger zu erschweren oder einen Namen vor dem Aussterben zu bewahren, rechtfertigt eine Namensänderung grundsätzlich nicht.

Weitere Voraussetzungen für Namensänderungen:

Zuständigkeiten
Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen im Landkreis Heilbronn sind zuständig:

Die Städte

Das Landratsamt Heilbronn ist für alle übrigen Städte und Gemeinden zuständig.

Gebühren, Verfahrensdauer
Das Namensänderungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr kann je nach Verwaltungsaufwand zwischen 2,50 € und 1.022 € betragen. Sollte der Antrag abgelehnt werden, ist die Hälfte der Gebühr zu entrichten. Wird der Antrag zuvor zurückgezogen, sind noch drei Zehntel der üblichen Verwaltungsgebühr zu bezahlen.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit kann mehr als sechs Monate betragen, weil verschiedene Behörden am Verfahren beteiligt sind. In Einzelfällen kann diese Dauer auch überschritten werden.

Hinweis
Namensänderungen sind Einzelfallentscheidungen. Informieren Sie sich deshalb vor Antragstellung bei der Namensänderungsbehörde über die individuellen Änderungsmöglichkeiten und über die für einen Antrag benötigten Unterlagen.


Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Ulrich Heck
Zimmer 52
07131 994-569