> [Unsere Dienstleistungen]
> [Themen (als Themenbaum)]
> [Ausländer, Einbürgerungen, Asylbewerber]
Aufenthaltstitel, Einbürgerungen und Asylbewerber
Für Ausländer, die sich im Landkreis Heilbronn für eine begrenzte Zeit aufhalten oder dauerhaft niederlassen wollen ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes zuständig. Hier werden so genannte Aufenthaltstitel erteilt, die festlegen, zu welchem Zweck und wie lange sich Ausländer im Landkreis aufhalten dürfen. Die Großen Kreisstädte Bad Rappenau, Eppingen und Neckarsulm haben eigene Ausländerbehörden.
Für Einbürgerungen und Fragen der Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde des Landratsamtes die richtige Adresse. Sie ist für alle Kreisbewohner zuständig.
Die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern und Spätaussiedlern ist Aufgabe des Sozial- und Versorgungsamtes.
