[Der Kreistag] 

Entscheidende Kraft - der Kreistag

Grafik Funkionsweise Landkreis

Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung der Einwohner. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht Aufgaben dem Landrat kraft Gesetzes übertragen sind. So ist der Kreistag u. a. zuständig für:

Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, die Themen für ihn vorberaten oder an seiner Stelle entscheiden.

Derzeit gibt es fünf Ausschüsse:

Der Kreistag kann auch Aufgaben auf den Landrat übertragen. Das Gremium wird für fünf Jahre gewählt.

Umfangreiche Informationen bietet Ihnen das Ratsinformationssystem.

Bild: Landkreistag Baden-Württemberg

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Zuständiges Amt
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Sichere Kommunikation mit: Stabsstelle Kreistag und Innere Verwaltung
Telefon: 07131 / 994 -270
Fax: 07131 / 994 - 150
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