[Der Kreistag]
Entscheidende Kraft - der Kreistag
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und die Vertretung der Einwohner. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht Aufgaben dem Landrat kraft Gesetzes übertragen sind. So ist der Kreistag u. a. zuständig für:
- Finanzen
- Landkreisschulen
- Öffentlichen Personennahverkehr
- Sozial- und Jugendhilfe
Wegen der Vielzahl der Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, die Themen für ihn vorberaten oder an seiner Stelle entscheiden.
Derzeit gibt es fünf Ausschüsse:
- Verwaltungsausschuss
- Sozialausschuss
- Bau- und Umweltausschuss
- Schul-, Kultur- und Sportausschuss
- Jugendhilfeausschuss
Der Kreistag kann auch Aufgaben auf den Landrat übertragen. Das Gremium wird für fünf Jahre gewählt.
Umfangreiche Informationen bietet Ihnen das Ratsinformationssystem.
Bild: Landkreistag Baden-Württemberg
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
- Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr
Zuständiges Amt
Stabsstelle Kreistag und Innere Verwaltung 
Sichere Kommunikation mit: Stabsstelle Kreistag und Innere Verwaltung
Telefon: 07131 / 994 -270
Fax: 07131 / 994 - 150
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Sichere Kommunikation mit: Stabsstelle Kreistag und Innere Verwaltung
Telefon: 07131 / 994 -270
Fax: 07131 / 994 - 150
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wir helfen Ihnen weiter
Diese Seiten könnten Sie auch interessieren
Links zum Thema
Durch diese Links verlassen Sie die Internetseiten des Landratsamts Heilbronn
