Asylbewerber, Flüchtlinge, Spätaussiedler

Globus in Würfelform

Die vorläufige Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern, jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion und Spätaussiedlern sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind Aufgaben des Sozial- und Versorgungsamtes.

Personen, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten, bietet die Rückkehrberatungsstelle persönliche und finanzielle Unterstützung an.

Vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern
Nach ihrem Eintreffen in Deutschland werden die Spätaussiedlernbsp; und ihre Familienangehörigen in der Außenstelle Friedland des Bundesverwaltungsamtes registriert und auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Die Landesaufnahmestelle in Karlsruhe weist die vom Land aufgenommenen Spätaussiedler den Stadt- und Landkreisen zu. Soweit es notwendig ist, werden die dem Landkreis zugewiesenennbsp;Spätaussiedler in einem Übergangswohnheim vorläufig aufgenommen.

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Eingliederungsgesetz (EglG).
Die Nutzung des Übergangswohnheimes ist gebührenpflichtig.

Vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern
Die von der Landesaufnahmestelle in Karlsruhe dem Landkreis zugeteilten Asylbewerber werden vom Sozial-und Versorgungsamt in einer Gemeinschaftsunterkunft vorläufig untergebracht.
Die Pflicht in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet u. a. zwölf Monate nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Ablehnung oder Rücknahme des Asylantrags. Wenn der Asylbewerber in Deutschland bleibt, organisiert das Sozial- und Versorgungsamt die anschließende Unterbringung in den Gemeinden (Anschlussunterbringung).

Die Entscheidung über Asylanträge ist eine von vielen Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Gesetzliche Grundlage der vorläufigen Unterbringungnbsp;ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

Die Gemeinschaftsunterkünfte befinden sich an verschiedenen Standorten im Landkreis. In der größten in Eppingen ist auch der Sitz der Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte.

Vorläufige Unterbringung von jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion
Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion werden von der Landesaufnahmestelle in Karlsruhe auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Soweit es notwendig ist, finden die Menschen vorläufig Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft.

Gesetzliche Grundlage ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).
Die Nutzung der Gemeinschaftsunterkunft ist gebührenpflichtig.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Neben der vorläufigen Unterbringung in Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist das Sozial- und Versorgungsamt auch für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG zuständig.

Anträge auf Leistungen nach dem AsylbLG können beim Bürgermeisteramt des Wohnortes bzw. der Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte gestellt werden.

Rückkehrberatungsstelle
Ausländer und Asylbewerber, die freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren möchten, können sich an die Rückkehrberatungsstelle des Sozial- und Versorgungsamtes wenden. Dort erhalten sie u. a. folgende Hilfen:


Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Sozial- und Versorgungsamt
Sichere Kommunikation mit: Sozial- und Versorgungsamt
Telefon: 07131 / 994-0
Fax: 07131 / 994-6992
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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Frau Waldbüßer
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Jochen Hirschmann
Rückkehrberatungsstelle
Zimmer E50
07131 994-7034
07131 994-837034

Danijela Jovanovic
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07131 994-247

Flyer, Broschüren und Merkblätter

Adressen zum Thema

Verwaltung der Gemeinschaftsunterkünfte
75031 Eppingen
Elsenzstraße 21
Telefonnummer: 07262 / 2069119
Fax: 07262 / 6091744


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