Betreuungen

Schriftstück Patientenverfügung

Seit 1992 ist die Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft durch das Betreuungsrecht ersetzt.

Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet für Menschen, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten ausreichend selbst zu regeln.

Die Betreuungsbehörde des Landratsamtes hat folgende Aufgaben:

Die Gewinnung, Einführung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer ist Aufgabe des Betreuungsvereins Heilbronn. Er bietet kostenlose Informationsveranstaltungen für ehrenamtliche Betreuer und Angehörige an.

Die Betreuungsbehörde ist telefonisch während der Öffnungszeiten erreichbar. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Weitere Informationen finden Sie rechts.

 

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamtes
  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch von 13:30 bis 18:00 Uhr

Zuständiges Amt
Jugendamt
Sichere Kommunikation mit: Jugendamt
Telefon: 07131 / 994-406
Fax: 07131 / 994-6995
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Wir helfen Ihnen weiter
Elke Müller
Zimmer 148
07131 / 994-655
07131/ 994- 83655

Andrea von Roden
Zimmer 149
07131 / 994-563
07131 / 994-83563

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Links zum Thema

Betreuungsverein Heilbronn

Betreuerlexikon
Detaillierte Informationen zum Betreuungsrecht

Bundesministerium der Justiz / Betreuungsrecht
Hier finden Sie Broschüren zum Betreuungsrecht und zu Patientenverfügungen sowie Muster und Informationen zur Vorsorgevollmacht.


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