Rat und Tat rund ums Bauen
Das Landratsamt ist Baurechtsbehörde für den Landkreis mit Ausnahme einiger Kommunen, die eigene Zuständigkeiten haben. Die Aufgaben sind beim Amt Bauen, Umwelt und Planung angesiedelt. Bei der Bearbeitung von Bauanträgen werden die Interessen der Bauherren, ihrer Nachbarn und der Gemeinden zu einem vernünftigen Ausgleich gebracht. Für bedeutende gewerbliche Vorhaben gibt es ein spezielles Projektmanagement.

