> [Unsere Dienstleistungen]
> [Themen (als Themenbaum)]
> [Autos, Bus und Bahn, Straßen und Radwege]
> [Kfz-Zulassungsstelle]
> [Zulassungen]
> [Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem EU-Ausland]
Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem EU-Ausland, für das bisher noch keine deutsche ZB II ausgestellt wurde
Diese Unterlagen benötigen Sie:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher "Versicherungsdoppelkarte")
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, vom Halter unterschrieben (Online-Formular rechts)
- Fahrzeug ist vorzuführen
- Umsatzsteuererklärung
- Neuwagenrechung vom Exporteur oder Bescheinigung vom Hersteller, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgestellt wurde
- CoC-Papiere(EWG-Übereinstimmungserklärung)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle gewerbliche Meldebestätigung, bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) außerdem Auszug aus dem Handelsregister.
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
- Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:00 Uhr
- Mittwoch 7:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr
Info-Telefon: 07131 / 994-559
Fax: 07131 / 994-443
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung 
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wartezeiten
Sie vermeiden Wartezeiten, wenn Sie an unserem Online-Zulassungsverfahren teilnehmen (siehe diese Seite) und einen Termin mit uns vereinbaren.
Auch ohne Teilnahme am Online-Zulassungsverfahren können Sie längeres Warten vermeiden:
- Weniger Betrieb ist morgens von 7.30 - 9.00 Uhr sowie nachmittags
- Erfahrungsgemäß ungünstig sind:
Montage und Freitage
Die Mittagszeit (12.00 - 13.30 Uhr)
So genannte Brückentage
Zur Online-Zulassung
Formulare

