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Zulassung eines Neufahrzeuges aus nicht EU-Ländern, für das bisher noch keine deutsche ZB II ausgestellt wurde
Diese Unterlagen benötigen Sie:- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher "Versicherungsdoppelkarte")
- Vollmacht bei Antragstellung für Dritte. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, vom Halter unterschrieben (Online-Formular rechts)
- Fahrzeug ist vorzuführen
- Verzollungsnachweis
- Vollgutachten einer anerkannten technischen Prüfstelle (§ 21 StVZO)
- CoC-Papiere(EWG-Übereinstimmungserklärung)
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle gewerbliche Meldebestätigung, bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) außerdem Auszug aus dem Handelsregister
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten
- Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:00 Uhr
- Mittwoch 7:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr
Info-Telefon: 07131 / 994-559
Fax: 07131 / 994-443
Zuständiges Amt
Sicherheit und Ordnung 
Sichere Kommunikation mit: Sicherheit und Ordnung
Telefon: 07131 / 994 - 0
Fax: 07131 / 994 - 199
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn

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Wartezeiten
Sie vermeiden Wartezeiten, wenn Sie an unserem Online-Zulassungsverfahren teilnehmen (siehe Link auf dieser Seite) und einen Termin mit uns vereinbaren.
Auch ohne Teilnahme am Online-Zulassungsverfahren können Sie längeres Warten vermeiden:
- Weniger Betrieb ist morgens von 7.30 - 9.00 Uhr sowie nachmittags
- Erfahrungsgemäß ungünstig sind:
Montage und Freitage
Die Mittagszeit (12.00 - 13.30 Uhr)
So genannte Brückentage
Zur Online-Zulassung
Formulare

