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Zensus 2022

Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser bundesweiten statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.
Das Logo des Zensus 2022
Quelle: Statistisches Bundesamt

Was ist der Zensus und warum ist er wichtig?

Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Zahlen für entsprechende Planungen zu erhalten, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig.

Der Zensus findet alle 10 Jahren in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für das Jahr 2021 anstehende Zensus in das Jahr 2022 verschoben. 

In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss.

Wie funktioniert der Zensus?

Die Erhebung wird durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in Zusammenarbeit mit den Kommunen gemeinsam durchgeführt. In den Kommunen werden sogenannte Erhebungsstellen eingerichtet. Die Aufgabe der kommunalen Erhebungsstellen besteht darin, ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte anzuwerben, zu betreuen und zu schulen sowie die Befragungen vor Ort zu koordinieren.

Die Befragungen werden durch Erhebungsbeauftragte vor Ort durchgeführt. Sie suchen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger auf und erfassen die Daten mit einem Fragebogen und geben ggf. Zugangsdaten für den Online-Fragebogen aus. Beim registergestützten Zensus werden weniger als zehn Prozent der Bevölkerung in einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte befragt. Die Termine für die Befragung werden vorab angekündigt. 

Der Stichtag für den Zensus ist der 15. Mai 2022. Die Befragungen werden im Zeitraum vom Mitte Mai 2022 bis Ende Juli 2022 stattfinden. 

Jede/ r Erhebungsbeauftragte kündigt sich vor der Befragung schriftlich mit einer Terminankündigungskarte bei den ausgewählten Haushalten an. Sollten Sie ausgewählt worden sein, erhalten Sie im Erhebungszeitraum 15. Mai 2022 bis Ende Juli 2022 nähere Informationen zum Zensus (Informationsflyer, rechtliche Unterrichtung) sowie den geplanten Termin zur Befragung.

Die Auskunftspflicht ergibt sich aus §23 ZensG 2022 in Verbindung mit §15 BStatG. Nach §25 ZensG 2022 sind alle Volljährigen und alle einen eigenen Haushalt führenden Minderjährigen auskunftspflichtig. Sie sind jeweils auch auskunftspflichtig für minderjährige Haushaltsmitglieder, die unter den ausgewählten Anschriften wohnen. Die Auskunftspflicht beim Zensus 2022 ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.

Interviewerinnen und Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) kündigen sich etwa eine Woche vor der Erhebung schriftlich bei den für die Befragung ausgewählten Haushalten an. Zum angekündigten Termin führen sie eine Existenzfeststellung vor Ort durch, das heißt sie ermitteln, wie viele und welche Personen in der einzubeziehenden Wohnung wohnen. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten Erhebungsbeauftragte einen Ausweis, den sie während ihrer Befragungstätigkeit bei sich führen und den Befragten auf Verlangen zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie auch gerne an Ihre Erhebungsstelle wenden.

Es werden sogenannte Ziel-1-Merkmale zur Existenzfeststellung erhoben sowie darüberhinausgehende soziodemographische Merkmale (Ziel-2). Je nachdem zu welcher Befragung Sie bzw. Ihre Anschrift ausgewählt wurden, variieren die Daten. Die Musterfragebögen können Sie auf der folgenden Seite einsehen: Zu den Fragebögen

Durch strenge gesetzliche Vorgaben wird in jeder Phase sichergestellt, dass alle Daten bei uns sicher und vor einer Einsichtnahme Dritte geschützt sind. Ihre persönlichen Daten beim Zensus sind geschützt und werden nicht weitergegeben. Zum Schutz Ihrer Daten werden alle Anforderungen der DS-GVO und der IT-Sicherheit erfüllt.

Wenn Sie per Zufallsverfahren für die Haushaltebefragung des Zensus ausgewählt worden sind, wird sich eine Interviewerin oder ein Interviewer bei Ihnen melden: Diese sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigen sich dafür in jedem Fall schriftlich vorher mit einem Terminankündigungsschreiben an.

Zur Bestimmung der Bevölkerungszahl stellen die Erhebungsbeauftragten zunächst vor Ort fest, welche Personen an der besuchten Anschrift wohnen. Dafür wird unter anderem nach Familiennamen und Vornamen und Geburtsdatum aller Haushaltsmitglieder gefragt. Die Beantwortung der Fragen kann von einer erwachsenen Person stellvertretend für alle anderen Haushaltsangehörigen übernommen werden, sofern die betreffenden Angaben bekannt sind. 

Etwa drei Viertel der rund 10,3 Millionen Befragten werden zu weiteren Angaben wie beispielsweise der (Aus-)Bildung und Berufstätigkeit befragt.

Diese Angaben können die Haushaltsmitglieder selbstständig über den Online-Fragebogen auf www.zensus2022.de beantworten. Die entsprechenden Zugangsdaten erhalten sie im Anschluss an die kurze persönliche Befragung durch die oder den Erhebungsbeauftragte(n). Sollte die Teilnahme über den Online-Fragebogen nicht möglich sein, besteht auch die Option, alle Angaben in einen Papierfragebogen auszufüllen oder gemeinsam mit der oder dem Erhebungsbeauftragten im Rahmen der persönlichen Befragung zu erfassen. Personen, die zu zusätzlichen Merkmalen wie zum Beispiel zur Bildung oder Erwerbstätigkeit Auskunft geben, benötigen für den (Online-)Fragebogen etwa zehn bis 15 Minuten.