Logo Landkreis-Heilbronn

17.04.2019 Abwehr von Borkenkäferschäden

Pflichten von Privatwaldbesitzern
Förster begutachtet Holzernte
Quelle: Fotografie Dietmar Strauß, Besigheim

Die Waldschutzsituation hat sich durch den Dürresommer 2018 dramatisch verschärft. Durch eine hohe Überwinterungspopulation der Borkenkäfer und weiterhin unzureichender Niederschlagsmengen droht ein Fortgang oder sogar eine Verschärfung der Borkenkäfergefährdungslage in diesem Jahr. Waldbesitzende müssen daher jetzt alle sich bietenden Maßnahmen ergreifen, um die Borkenkäferpopulationen zu verringern. Dies gilt nicht nur für die Fichtenbewirtschaftung, sondern in ähnlicher Weise auch für die Weißtanne und für die Lärche.

Die Schwerpunktsetzung im ausgehenden Winter ist weiter auf Kontrolle, Aufarbeitung und Abfuhr der Käferbäume zu legen. Bäume mit fast vollständig abgefallener Rinde können stehen bleiben, hier ist der Käfer bereits ausgeflogen. Solche „Bergungshiebe“ binden nur unnötig die Aufarbeitungs- und Abfuhrkapazität. Wenn jedoch aufgrund der Verkehrssicherung Bedenken bestehen, müssen solche Bäume selbstverständlich entnommen werden. Der Fokus ist dagegen auf die eher unscheinbaren „Überwinterungsbäume“ zu legen: Überwinterungsbäume sind befallene Bäume mit noch anhaftender Rinde und meist grüner und/oder schütterer Krone, die aus der Ferne zumeist nicht auffällig sind. Selten sind Harztropfen zu sehen, Bohrmehl tritt gar nicht auf und auf dem Waldboden sieht man vielmals einen grünen Teppich abgeworfener Nadeln. Mittlerweile sind auch einzelne Spechtabschläge an der Rinde zu erkennen. Die Wahrscheinlichkeit für Stehendbefall dürfte dabei in der Nähe zu noch nicht aufgearbeitetem Sturmholz oder alten Käfernestern am höchsten sein, die Kontrolle ist aber unbedingt auch in die Bestandestiefe auszuweiten. Die eingeschlagenen, mit Borkenkäfern befallenen Stämme müssen vor dem ersten Schwärmflug der Käfer, bis spätestens Ende März abgefahren, entrindet oder in Zwischenlager in ausreichendem Abstand von gefährdeten Nadelbaumbeständen (mindestens 500 Meter) abtransportiert werden. Gipfelresthölzer müssen gehackt oder verbrannt werden. Als letztes Mittel der Wahl muss bei nicht rechtzeitiger Holzabfuhr gegebenenfalls auch eine Vorausflugspritzung mit einem für rindenbrütende Käfer zugelassenes Insektizid in Erwägung gezogen werden. Dabei sind die Umweltauflagen sowie die Auflagen für den Anwenderschutz unbedingt einzuhalten. Bei der Bereitstellung des Käferholzes ist darauf zu achten, dass Kleinmengen zusammengefahren werden, was Verkauf und Abfuhr des Holzes beschleunigt. Bei Anfall großer Rindenmengen nach erfolgter Entrindung mit fertig entwickelten Käfern ist die Rinde in Haufen zu lagern und mit Folie (z.B. Silofolie, schwarze Seite außen) abzudecken („Komposteffekt“ führt zum Absterben).

Das Landeswaldgesetz verpflichtet die Waldbesitzer, tierische Forstschädlinge, wie den Borkenkäfer, rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen, ansonsten kann es zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Forstbehörde führen.

Bei Fragen bzw. zur Anmeldung des Holzverkaufs über das Kreisforstamt Heilbronn wenden Sie sich bitte vor Einschlag und Aufarbeitung des Holzes an Ihre zuständige Forstrevierleitung oder an das Kreisforstamt Heilbronn (Tel. 07131 994-153). Das aufgearbeitete Holz kann nur über das Kreisforstamt vermarktet werden, wenn das konkrete Vorgehen und die Aushaltung des Holzes mit der Forstrevierleitung oder dem Kreisforstamt im Vorfeld abgestimmt wurde.

Das Kreisforstamt bietet außerdem Lehrgänge zum Thema Borkenkäfer an. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.

Zuständiges Amt

Forstamt

07131 994-153
07131 994-129
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn