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Namens- und/oder Adressänderung per Post

Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des Landkreises Heilbronn. Wenn Sie von der Stadt Heilbronn oder von anderen Zulassungsbezirken in den Landkreis umziehen, benötigen Sie eine Umschreibung. Weitere Informationen hierzu unter dem Link Umschreibung eines Fahrzeuges.

Ab sofort können Namens- und/oder Adressänderungen innerhalb des Landkreises auch auf dem Postweg erledigt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Namensänderung innerhalb des Landkreises

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Aktualisierten Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge außerhalb der Neuwagenregelung. 

Adressenänderung innerhalb des Landkreises

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Aktualisierten Personalausweis oder Reisepass. Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und Registerauszug (z. B. Handelsregister)
  • Bescheinigung Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge außerhalb der Neuwagenregelung. 

Wie funktioniert die Namens- und Adressänderung per Postzulassung?

  1. Füllen Sie das Formular „Antrag auf Änderung der Fahrzeugpapiere auf dem Postweg“ aus. Sie finden das Formular unter „Downloads“. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. 
  2. Fügen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen bei. 
  3. Senden Sie das unterschriebene Formular gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen an folgende Adresse: Landratsamt Heilbronn, Zulassungsstelle Landkreis, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Das Landratsamt Heilbronn übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg zum Landratsamt. Es wird empfohlen, den Fahrzeugschein an das Antragsformular zu heften. 
  4. Das Landratsamt führt die Namens- bzw. Adressänderung durch und sendet Ihnen die Unterlagen mittels Postzustellungsurkunde zurück. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel am Tag des Posteingangs bei der Zulassungsstelle. 
  5. Sie erhalten Ihre geänderten Unterlagen mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung zurück. 

Was kostet die Namens- und Adressänderung per Postzulassung?

Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Postzustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Vorgang kostet deshalb in der Regel 27,95 €. 

Hinweis:
Sollte Ihr Antrag wegen fehlenden oder falsch eingereichten Unterlagen nicht bearbeitet werden können, wird für die Rücksendung der Unterlagen eine Gebühr in Höhe von 3,45 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist sofort nach Erhalt der Unterlagen zur Zahlung fällig.