Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Eichen Naturverjüngung im Mai - Stadtwald Bad Rappenau (eigene Aufnahme)
 
 
 
Waldschutz, Forstliche Förderung, Waldbau
Aktuelles und Neuerungen für den Privatwald
 

Liebe Privatwaldbewirtschaftende im Landkreis Heilbronn,

die Frühjahrspflanzzeit ist vorüber und vielerorts wurden mit größeren und kleineren Pflanzungen oder Pflegearbeiten in der Naturverjüngung insbesondere die Käfer-Schadflächen der letzten Jahre geheilt und mit zukunftsfähigen Baumarten auf diesen Flächen die Weichen für eine widerstandsfähigere Zukunft gestellt. Nun hoffen wir auf regelmäßigen und ergiebigen Niederschlag, damit die vielen Tausend Pflanzen gut anwachsen und aufwändige Nachbesserungen in den nächsten Jahren möglichst nicht nötig sind.

Mit einem viel zu trockenen März und April wurden die neuen Kulturen gleich einmal auf eine harte Probe gestellt. Frühe, sehr sommerliche Tage wie rund um das 1. Mai-Wochenende begünstigen natürlich auch wieder die Aktivität der Borkenkäfer, was sich bereits im Schwärmverhalten der Käfer in den Forstrevieren seit einigen Tagen bemerkbar macht. Hier gilt es wieder aufmerksam und engagiert zu sein und gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um die verbliebenen Fichten-Bestände in unseren Wäldern so gut es geht zu schützen. Das Kreisforstamt samt allen Revierleitenden und die Forstliche Förderung unterstützen die Privatwaldbewirtschaftenden hierbei mit ihrem Fachwissen gerne.

 
 
 
 
 
 
Bestandesrand mit Befall im letzten Jahr (eigene Aufnahme)  
Waldschutz
Aktuelles in Sachen Borkenkäfer
 

Vowiegend in den tieferen Lagen im Land kam es bereits zu ersten nennenswerten Schwärmflügen, so auch bei uns rund um das besonders milde Neckarbecken. Im Forstrevier Hardthausen in den noch fichtenreichen Wäldern zwischen Kocher und Jagst kommt es seit ca. drei Wochen zu regem Befall an den Frischholzpoltern sowie an Gipfelmaterial, welches vereinzelt noch auf den geräumten Flächen liegt. Hier ist ab sofort jederzeit von Frischbefall an stehenden Bäumen auszugehen. Inzwischen sollten Überwinterungsbäume saniert und abgefahren sein. Von nun an sollten Frischholzpolter rechtzeitig aus dem Wald gebracht werden, da diese attraktives Brutmaterial darstellen. Umgefallene oder abgebrochene grüne Fichten sollten zudem schnellstmöglich unschädlich gemacht oder aufgearbeitet und abgefahren werden, ansonsten kann es hier leicht zu Stehendbefall im näheren Umfeld kommen. Mit dem vermehrten Schwärmen der Käfer sind auch wieder die regelmäßigen Befallskontrollen in den Fichtenbeständen unerlässlich. Erster Ansatz sind hier die Bereiche, in denen höhere Temperaturen herrschen, z.B. Südhänge, Bestandesränder und angerissene Bestände an Stellen mit Befall im Vorjahr.

 
 
 
 
 
 
Wildschutz mit neuartigen Öko-Wuchshüllen (eigene Aufnahme)  
Forstliche Förderung
Erhöhung der Fördersätze für die Waldverjüngung und die Wiederaufforstung
 

Die forstliche Förderung in Baden-Württemberg unterstützt die Privat- und Kommunalwaldbesitzer bei der Wiederaufforstung nach Schadereignissen nach einem Sturmwurf oder einem Borkenkäferbefall, sowie bei einem geplanten Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern.

Die Grundlage hierfür bildet die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW), die seit dem Jahr 2016 in Kraft ist. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Fördersätze für die Pflanzen, die Pflanzung und die Ausbringung von Wuchshüllen sind nun rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöht worden. Finanziert wird die Förderung gemeinschaftlich durch den Bund und das Land über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“.

Die Fördersätze sind im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise merklich gestiegen. So bekommen Waldbesitzende aus dem Kleinprivatwald für die Wiederaufforstung nach Schadereignissen (bis 20 Hektar Größe) beispielsweise 2,20 € pro gesetzter Pflanze statt bisher 1,60 €. Auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde von 1,70 € auf 3,40 € erhöht. Für Forstbetriebe über 20 Hektar werden 2,00 € je Pflanze bzw. 3,00 € je Wuchshülle bezahlt.

Seit dem Jahr 2024 werden ausschließlich Wuchshüllen gefördert, die aus nachwachsenden (nicht fossilen) Rohstoffen bestehen, um künftig keine weiteren Kunststoffprodukte im Wald auszubringen. Diese sind in der Anschaffung deutlich teurer, weshalb der Fördersatz verdoppelt wurde, um einen spürbaren Anreiz für die Verwendung dieser Produkte zu setzen.

 
 
 
 
 
 
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.  
Forstliche Förderung
Neues Bundesförderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement Plus
 

Mit dem Klimaangepassten Waldmanagement hat das Bundeslandwirtschaftsministerium im Winter 22/23 ein Förderprogramm für Waldbesitzende in Deutschland auf die Fläche gebracht, das in Form einer Flächenpauschale pro Hektar Wald die Bewirtschaftung des Waldes bei Einhaltung von 12 vorgegebenen Kriterien finanziell honoriert. Nun ist mit dem Klimaangepassten Waldmanagement PLUS vom Bundesumweltministerium eine Art Folgeprogramm geplant, welches zur Jahresmitte, sprich Juni / Juli 2025 starten soll. Auch hier beruht die Zuwendung wieder auf der Einhaltung von neun, wahlweise elf Kriterien, die bei Bewirtschaftung des Waldes eingehalten werden müssen. Diese Kriterien stellen einfach gesagt eine Verschärfung der Kriterien aus dem ersten Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement dar und gliedern sich folgendermaßen:

Verbindliche Kriterien:

  • Baumartenwahl
  • Verjüngung
  • Waldinnenklima
  • Bodenzustand
  • Totholz
  • Habitatbäume
  • Wasserrückhaltung
  • Fremdstofffreiheit
  • Natürliche Waldentwicklung

Fakultative Kriterien:

  • Natürliche Waldentwicklung in alten Wäldern
  • Totholz auf Kalamitätsflächen

Nähere Informationen zu den Kriterien und zur neuen Förderrichtlinie finden sich unter

https://www.bmuv.de/download/foerderrichtlinie-klimaangepasstes-waldmanagement-plus

 und zu gegebener Zeit im WALDBLICK Newsletter und auf Nachfrage beim Kreisforstamt.

 
 
 
 
 
 
Die Blätter der Roteiche im Frühlingszustand (Aufnahme Jürgen Stahl - LRA Heilbronn)  
Waldbau
Die Roteiche - Baum des Jahres 2025
 

Die Amerikanische Roteiche (Quercus rubra) ist zum Baum des Jahres 2025 gekürt worden. Ein guter Grund für uns diese Baumart einmal näher zu beleuchten.

Die aus Nordamerika stammende, fremdländische Baumart ist kein wirklicher Neuling in unseren Wäldern. Sie wurde schon vor vielen Jahrzehnten in einzelnen Waldgebieten der Region gepflanzt – und hat es mancherorts inzwischen zu beachtlichem Wuchs gebracht. In Zeiten der Klimaerwärmung und immer beschwerlicher werdender Wuchsbedingungen spielt die robuste Roteiche eine zunehmend wichtige Rolle als Alternativbaumart für die heimischen Wälder. Sie kann auf besonders trockenen Böden und warmen Standorten ein Ersatz beispielsweise für die heimische Rotbuche sein. Lange Trockenphasen und Hitzewellen übersteht sie erfahrungsgemäß gut, sie wächst außerdem recht schnell und passt sich an sich wandelnde klimatische Bedingungen an. Auf tonigen oder besonders kalkreichen Böden tut aber auch sie sich schwer, hier ist die heimische Eiche meistens im Vorteil. Das Holz der Roteiche ist viel grobporiger als Eichenholz, weshalb sie in Sachen Holzverwendung eingeschränkter ist. Bekannt und beliebt ist die Roteiche für ihre auffallend und eindrucksvolle rote Laubfärbung im späten Herbst.

In den Forstrevieren des Kreisforstamts Heilbronn wurden im Jahr 2024 insgesamt ca. 5.000 Roteichen gepflanzt. Als fremdländische Baumart ist die Roteiche bis zu einem gewissen Maße zum Zwecke der Wiederbewaldung förderfähig. Sie kann unter Berücksichtigung der lokalen, standörtlichen Verhältnisse auch für Privatwaldbesitzende eine interessante Option für die Bepflanzung von Schadflächen sein.

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Armin Jacob
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Forstamt
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