Die forstliche Förderung in Baden-Württemberg unterstützt die Privat- und Kommunalwaldbesitzer bei der Wiederaufforstung nach Schadereignissen nach einem Sturmwurf oder einem Borkenkäferbefall, sowie bei einem geplanten Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern.
Die Grundlage hierfür bildet die Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW), die seit dem Jahr 2016 in Kraft ist. Die in dieser Vorschrift enthaltenen Fördersätze für die Pflanzen, die Pflanzung und die Ausbringung von Wuchshüllen sind nun rückwirkend zum 1. Januar 2025 erhöht worden. Finanziert wird die Förderung gemeinschaftlich durch den Bund und das Land über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“.
Die Fördersätze sind im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise merklich gestiegen. So bekommen Waldbesitzende aus dem Kleinprivatwald für die Wiederaufforstung nach Schadereignissen (bis 20 Hektar Größe) beispielsweise 2,20 € pro gesetzter Pflanze statt bisher 1,60 €. Auch die Pauschale für biologisch abbaubare Wuchshüllen wurde von 1,70 € auf 3,40 € erhöht. Für Forstbetriebe über 20 Hektar werden 2,00 € je Pflanze bzw. 3,00 € je Wuchshülle bezahlt.
Seit dem Jahr 2024 werden ausschließlich Wuchshüllen gefördert, die aus nachwachsenden (nicht fossilen) Rohstoffen bestehen, um künftig keine weiteren Kunststoffprodukte im Wald auszubringen. Diese sind in der Anschaffung deutlich teurer, weshalb der Fördersatz verdoppelt wurde, um einen spürbaren Anreiz für die Verwendung dieser Produkte zu setzen. |