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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

12.08.2022 Angebot der Spätverbindung auf den Linien S41 und S42 an Wochenenden wird verlängert

Attraktive Bahnverbindung für Nachtschwärmer: Die zusätzliche Fahrt der Linie S41/S42, die an Wochenenden zwischen Heilbronn und Mosbach bzw. Sinsheim verkehrt, geht in die Verlängerung. Die Spätverbindung wurde im Zuge des Mobilitätspaktes Heilbronn/Neckarsulm geschaffen, um das ÖPNV-Angebot in der Region noch attraktiver zu machen und Nachtschwärmer sicher nach Hause zu bringen. Finanziert wird sie vom Land Baden-Württemberg sowie dem Landkreis Heilbronn und dem Neckar-Odenwald-Kreis.

Informationen zu den Ankunfts- und Abfahrtszeiten können in der elektronischen Fahrplanauskunft der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) unter www.avg.info, des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) unter www.vrn.de und der Nahverkehrsgesellschaft des Landes (NVBW) www.nvbw.de abgerufen werden.