Mit Termin ins Landratsamt
In vielen Bereichen des Landratsamtes Heilbronn ist es zur Erledigung der Anliegen im Normalfall nicht notwendig, dass Besucherinnen und Besucher persönlich im Landratsamt erscheinen. In den meisten Fällen können dringende Angelegenheiten telefonisch, postalisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Ansprechpartnern geklärt werden. Sollte jedoch der persönliche Besuch im Landratsamt notwendig sein, besteht die Möglichkeit, einen Termin zu vereinbaren. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Bereichen.
Beim Besuch des Landratsamtes muss eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) getragen werden.
Anmeldung Belehrung
Belehrung von Lebensmittelpersonal nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hier können ausschließlich Termine für Einzelpersonen aus dem Landkreis Heilbronn gebucht werden. Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, ist eine Anmeldung über das Onlineportal des Landkreises nicht möglich. In diesen Fällen ist das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn für Ihre Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Bei bewusster Angabe von fehlerhaften Adressdaten erfolgt keine Belehrung.
Alle Informationen der Stadt Heilbronn zur Belehrung sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.heilbronn.de/leben/gesundheit/staedtisches-gesundheitsamt/belehrung-fuer-beschaeftigte-im-lebensmittelbereich.html
Gruppen- oder Firmentermine bitte telefonisch unter 07131 / 994100 vereinbaren. Bei Fragen erreichen Sie uns ebenfalls unter dieser Telefonnummer.
Die Gebühr beträgt EUR 30,00 und ist in bar zu entrichten.