Logo Landkreis-Heilbronn

31.10.2018 Artenschutz: Kosten und Zeitverlust vermeiden

Zum Schutz verschiedener Tierarten kann es sehr lange dauern, bis bestehende Strukturen auf Grundstücken im Innen- und Außenbereich beseitigt werden dürfen. Vor allem während der Brut- und Überwinterungszeit können geschützte Tierarten einen Zeitplan weit hinauszögern, was oftmals mit hohen Kosten verbunden ist. Deshalb: frühzeitig planen und rechtzeitig nachfragen.

Befinden sich auf einem Grundstück zum Beispiel Bäume, Hecken, ein Teich, Mauern/Trockenmauern, Raine, eine alte Scheune, ein altes Gebäude mit Dachstuhl oder ein Lagerplatz kann der Artenschutz relevant werden. Es ist verboten, besonders geschützten Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Verstöße können die Anordnung zur Wiederherstellung des Urzustands, Ausgleichsforderungen und Bußgelder nach sich ziehen.

Bei Fragen zum Artenschutz können sich Bürgerinnen und Bürger an das Landratsamt Heilbronn, Amt Bauen, Umwelt und Nahverkehr, wenden (Tel.: 07131 994-380).

Zuständiges Amt

Bauen und Umwelt

07131 994-308
07131 4054790 oder 40547
Dienststelle: Kaiserstr. 1 (Postanschrift: Lerchenstr. 40)
74072 Heilbronn