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Zutritt zum Landratsamt

Besuche im Landratsamt Heilbronn sind in den meisten Bereichen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Ausnahme sind die Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle, das Ausländeramt, die Bereiche Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen, die Wohngeldstelle und die Waffenbehörde. Bitte informieren Sie sich hier über die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung mit diesen Bereichen.

Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust per Post

Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des Landkreises Heilbronn.

Ab sofort kann die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust auch auf dem Postweg erledigt werden. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopie des gültigen Ausweises und ggf. Meldebestätigung des Antragstellers
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • bei Anhängern >10t, Bus >8 Sitzplätzen und LKW zusätzlich: Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (SP) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
  • bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung
  • Eidesstaatliche Versicherung (Seite 2 und 3 des Antragsformulars)

Wie funktioniert die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust per Post?

  1. Füllen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) auf dem Postweg“ aus. Sie finden das Formular unter „Downloads“. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. Senden Sie unbedingt auch die unterschriebene eidesstaatliche Versicherung mit. 
  2. Fügen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen bei. 
  3. Senden Sie das unterschriebene Formular und die eidesstaatliche Versicherung gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen an folgende Adresse: Landratsamt Heilbronn, Zulassungsstelle Landkreis, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Das Landratsamt Heilbronn übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg zum Landratsamt. 
  4. Das Landratsamt stellt den Ersatz-Fahrzeugschein aus und sendet Ihnen die Unterlagen mittels Postzustellungsurkunde zurück. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel am Tag des Posteingangs bei der Zulassungsstelle. 
  5. Sie erhalten Ihren Ersatz-Fahrzeugschein mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung zurück.

Was kostet die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust per Post?

Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Postzustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Vorgang kostet deshalb in der Regel 58,65 €.

Hinweis:
Sollte Ihr Antrag wegen fehlenden oder falsch eingereichten Unterlagen nicht bearbeitet werden können, wird für die Rücksendung der Unterlagen eine Gebühr in Höhe von 3,45 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist sofort nach Erhalt der Unterlagen zur Zahlung fällig.