Ab sofort kann die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust auch auf dem Postweg erledigt werden.
Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust per Post
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot gilt nur für Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des Landkreises Heilbronn.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des gültigen Ausweises und ggf. Meldebestätigung des Antragstellers
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
- bei Anhängern >10t, Bus >8 Sitzplätzen und LKW zusätzlich: Nachweis über gültige Sicherheitsprüfung (SP) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
- bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung
- Eidesstaatliche Versicherung (Seite 2 und 3 des Antragsformulars)
Wie funktioniert die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust per Post?
- Füllen Sie das Formular „Antrag auf Erteilung einer Ersatz- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) auf dem Postweg“ aus. Sie finden das Formular unter „Downloads“. Bitte vergessen Sie nicht, das Formular zu unterschreiben. Senden Sie unbedingt auch die unterschriebene eidesstaatliche Versicherung mit.
- Fügen Sie die oben genannten notwendigen Unterlagen bei.
- Senden Sie das unterschriebene Formular und die eidesstaatliche Versicherung gemeinsam mit den notwendigen Unterlagen an folgende Adresse: Landratsamt Heilbronn, Zulassungsstelle Landkreis, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn. Das Landratsamt Heilbronn übernimmt keine Haftung für Unterlagen auf dem Postweg zum Landratsamt.
- Das Landratsamt stellt den Ersatz-Fahrzeugschein aus und sendet Ihnen die Unterlagen mittels Postzustellungsurkunde zurück. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel am Tag des Posteingangs bei der Zulassungsstelle.
- Sie erhalten Ihren Ersatz-Fahrzeugschein mit einem Anschreiben und einer Kostenrechnung zurück.
Was kostet die Ausstellung eines Ersatz-Fahrzeugscheines (ZB I) bei Verlust per Post?
Durch den erhöhten Arbeitsaufwand und den Postversand mittels Postzustellungsurkunde entstehen Mehrkosten von 16,25 €. Der gesamte Vorgang kostet deshalb in der Regel 58,65 €.
Hinweis:
Sollte Ihr Antrag wegen fehlenden oder falsch eingereichten Unterlagen nicht bearbeitet werden können, wird für die Rücksendung der Unterlagen eine Gebühr in Höhe von 3,45 € in Rechnung gestellt. Diese Gebühr ist sofort nach Erhalt der Unterlagen zur Zahlung fällig.