Was beinhaltet das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz?
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Güterkraft- und Personenverkehr tätig sind, müssen eine Grundqualifikation und später alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen. Der Güterkraftverkehr bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE. Im Personenverkehr sind es die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE.
Zum 23. Mai 2021 wurde bundesweit als Nachweis der bestehenden Qualifikation als Berufskraftfahrerin und Berufskraftfahrer der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein ab.
Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises als ID1-Karte.
Wer benötigt den Fahrerqualifizierungsnachweis?
Die Regelung gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten zu gewerblichen Zwecken mit Fahrzeugen der Klasse C bzw. D auf öffentlichen Straßen durchführen.
Der Gesetzgeber hat dabei einige Ausnahmetatbestände gem. § 1 Abs.2 BKrFQG festgelegt, die diese Personen von der Berufskraftfahrer-Qualifikation entbinden (Anwendungshinweise).
Wie erhalte ich den Fahrerqualifizierungsnachweis?
Es gibt zwei verschiedene Vorgehensweisen, welche vom Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C und D abhängig sind.