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07.06.2019 Borkenkäfer dringend bekämpfen

Waldschutzhinweis an alle Privatwaldbesitzer: Kontrollen und Maßnahmen zur Abwehr von Borkenkäferschäden im Wald und zur Verkehrssicherung
Förster begutachtet Holzernte
Quelle: Fotografie Dietmar Strauß, Besigheim

Die Waldschutzsituation hat sich durch den Dürresommer 2018 weiter dramatisch verschärft. Durch eine hohe Überwinterungspopulation der Borkenkäfer und weiterhin unzureichende Niederschlagsmengen besteht aktuell eine sehr hohe Borkenkäfergefährdungslage. Betroffen davon sind nicht nur die Fichte, sondern zunehmend auch Weißtanne und Lärche.

Waldbesitzende müssen daher alle sich bietenden Maßnahmen ergreifen, um die Borkenkäferpopulationen zu verringern. Für eine erfolgreiche Borkenkäferbekämpfung ist ganz entscheidend, dass die erste Käfergeneration so weit als möglich unschädlich gemacht wird. Alle weiteren Käfergenerationen – im ungünstigsten Falle bis zu drei Generationen im Jahr – verursachen einen weiteren Stehendbefall mit Faktor 20. Ausgehend von einem Primärbefall von 20 Bäumen kann ohne Gegenmaßnahmen ein Befall von 8.000 Bäumen in der dritten Generation die Folge sein! Die erste Käfergeneration wird im Landkreis Heilbronn voraussichtlich ab Mitte bis Ende Juni ausfliegen.

Die Schwerpunktsetzung ist weiter auf Kontrolle, Aufarbeitung und Abfuhr der Käferbäume zu legen. Bäume mit fast vollständig abgefallener Rinde können stehen bleiben, hier ist der Käfer bereits ausgeflogen. Solche „Bergungshiebe“ binden nur unnötig die Aufarbeitungs- und Abfuhrkapazität. Wenn jedoch aufgrund der Verkehrssicherung Bedenken bestehen, müssen solche Bäume selbstverständlich entnommen werden.

Erkennbar ist der Befall durch Lichtwerden und rotbraune Verfärbung der Krone bzw. braunes Bohrmehl an Stammfuß und Rinde. Befallene Bäume lassen oft grüne Nadeln fallen, in einem fortgeschrittenen Befallsstadium platzt die Rinde ab. Die Wahrscheinlichkeit für Stehendbefall dürfte dabei in der Nähe zu noch nicht aufgearbeitetem Sturmholz oder alten Käfernestern am höchsten sein, die Kontrolle ist aber unbedingt auch in die Bestandestiefe auszuweiten.

Die eingeschlagenen, mit Borkenkäfern befallenen Stämme müssen vor dem Ausflug der ersten Käfergeneration abgefahren, entrindet oder in Zwischenlager in ausreichendem Abstand von gefährdeten Nadelbaumbeständen (mindestens 500 Meter) abtransportiert werden. Gipfelresthölzer müssen gehackt oder verbrannt werden. Als letztes Mittel der Wahl muss bei nicht rechtzeitiger Holzabfuhr gegebenenfalls auch eine Vorausflugspritzung mit einem für rindenbrütende Käfer zugelassenen Pflanzenschutzmittel in Erwägung gezogenen werden. Dabei sind die Umweltauflagen sowie die Auflagen für den Anwenderschutz unbedingt einzuhalten.

Bei der Bereitstellung des Käferholzes ist darauf zu achten, dass Kleinmengen zusammengefahren werden. Ein Verkauf mit rascher Abfuhr ist derzeit nur möglich, wenn mindestens 25 Festmeter (LKW-Ladung) zusammengefahren werden. Im Kleinprivatwald mit Anfall geringer Käferholzmengen ist deshalb die Zusammenarbeit mit benachbarten Waldbesitzern sehr wichtig. Bei Kleinstmengen unter 25 Festmetern, die nicht in Zwischenlager abtransportiert werden können wird empfohlen, diese Mengen per Hand zu entrinden, als Brennholz aufzuarbeiten und abzutransportieren, zu hacken oder als letzte Möglichkeit einer Vorausflugspritzung zu unterziehen. Bei Anfall großer Rindenmengen nach erfolgter Entrindung mit fertig entwickelten Käfern („braunes Stadium“) ist die Rinde in Haufen zu lagern und mit Folie (z.B. Silofolie, schwarze Seite außen) abzudecken („Komposteffekt“ führt zum Absterben).

Aufgrund der in ganz Mitteleuropa vorhandenen massiven Waldschutzprobleme mit begrenzten Transportkapazitäten ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Holzabfuhr in den nächsten Monaten zum Erliegen kommen wird. Zum Erhalt unserer Wälder müssen dann die oben genannten Bekämpfungsmaßnahmen konsequent zum Einsatz kommen.

Das Landeswaldgesetz verpflichtet die Waldbesitzer, tierische Forstschädlinge, wie den Borkenkäfer, rechtzeitig und ausreichend zu bekämpfen. Bitte kommen Sie als Waldbesitzer dieser Verpflichtung nach. Eine Nachlässigkeit bei der Bekämpfung des Borkenkäfers kann zu einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch die Forstbehörde und auch zu Schadensersatzforderungen angrenzender Waldbesitzer führen.

Bei Fragen bzw. zur Anmeldung des Holzverkaufs über das Kreisforstamt Heilbronn wenden Sie sich bitte vor Einschlag und Aufarbeitung des Holzes an Ihre zuständige Forstrevierleitung oder an das Kreisforstamt Heilbronn (Tel. 07131 994-153). Das aufgearbeitete Holz kann nur über das Kreisforstamt vermarktet werden, wenn das konkrete Vorgehen und die Aushaltung des Holzes mit der Forstrevierleitung oder dem Kreisforstamt im Vorfeld abgestimmt wurden.

Als Folge des extremen Trockenjahres im letzten Jahr kommt es in den letzten Wochen insbesondere unterhalb von 300 Höhenmetern verstärkt zum Absterben der Buche und auch der Kiefer. Dies stellt in der Regel im Gegensatz zum Borkenkäferbefall bei Fichte, Tanne und Lärche kein Waldschutzproblem für angrenzende Wälder dar. Entlang von öffentlichen Straßen oder waldnaher Bebauung stellen die abgestorbenen Bäume jedoch ein erhöhtes Risiko für die Verkehrssicherung dar. In solchen Fällen müssen die Waldbesitzer ihrer Verkehrssicherungspflicht vollumfänglich und rechtzeitig nachkommen und gefährdende Bäume im Bereich von einer Baumlänge (ca. 30 Meter) zu den Straßen bzw. Gebäuden beseitigen.

Zuständiges Amt

Veterinäramt

07131 994-607
07131 994-197
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn