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04.03.2020: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Bad Rappenau und des Landkreises Heilbronn Coronavirus: Pflegeheim in Bad Rappenau steht unter Quarantäne

Quelle: Romolo Tavani ? stock.adobe.com

Nachdem zwei Mitarbeitende sowie ein Bewohner eines Pflegeheims in Bad Rappenau positiv auf das Coronavirus getestet wurden, hat die Stadt Bad Rappenau in Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn am Montag, 2. März 2020 die Quarantäne für den Altenpflegebereich angeordnet. Diese beträgt 14 Tage. In dieser Zeit dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner das Pflegeheim nicht verlassen und auch keinen Besuch empfangen.

Für das Pflegepersonal wurden sogenannte „Quarantänekorridore“ eingerichtet. Das bedeutet, dass sich das Pflegepersonal grundsätzlich in häuslicher Quarantäne befindet. Symptomfreies Pflegepersonal darf allerdings ausschließlich für die Tätigkeit im Pflegeheim die Wohnung verlassen. Der Arbeitsweg muss allein im eigenen PKW und auf direktem Weg zurückgelegt werden.

Für die Angehörigen des Pflegepersonals muss grundsätzlich keine Quarantäne angeordnet werden. Das Robert Koch-Institut empfiehlt nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung der Kontaktperson von anderen Haushaltsmitgliedern. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, dass sich die Kontaktperson in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufhält. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann für Angehörige ebenfalls Quarantäne angeordnet werden. Im Zusammenhang mit dem Pflegeheim in Bad Rappenau wurden keine Haushaltsangehörigen von Mitarbeitenden unter häusliche Quarantäne gestellt.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es außer bei den bereits bestätigten Fällen im Pflegeheim bei keinen weiteren Pflegekräften oder Bewohnern Erkenntnisse, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus schließen lassen würden.

Im selben Gebäude wie das Pflegeheim sind auch Wohngruppen für Eingliederungshilfe untergebracht. Diese sind jedoch innerhalb des Gebäudes räumlich vom Pflegebereich getrennt und stehen deshalb nicht unter Quarantäne. Personen, die den Eingang des Gebäudes verlassen oder betreten, können deshalb nicht zwangsläufig mit dem Pflegeheim in Verbindung gebracht werden.