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Eltern dürfen auf dem Gehweg radeln

Quelle: Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. Foto Thomas Rathay

Zum Frühlingsbeginn steigen viele Familien auf ihren Alltagswegen wieder vom Auto aufs Rad um. Die aktuelle StVO-Änderung erlaubt es Eltern nun, mit ihren Kindern auf dem Gehweg zu fahren. Umgekehrt dürfen Kinder unter acht Jahren nun auch Radwege benutzen.

Bislang galt die Regelung, dass Kinder bis zu ihrem achten Lebensjahr zwingend den Gehweg nutzen mussten, während Aufsichtspersonen davon ausgeschlossen waren. So entstand eine Diskrepanz zur Aufsichtspflicht, da Eltern in gefährlichen Situationen nicht schnell eingreifen konnten, ohne gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verstoßen. Seit dem 14. Dezember 2016 können radelnde Eltern ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr legal erfüllen.

Die kürzlich beschlossene StVO-Novelle besagt, dass eine mindestens 16 Jahre alte Begleitperson ein Kind bis zum achten Lebensjahr mit dem Rad auf dem Gehweg begleiten darf. „Wir, als AGFK-Kommune, begrüßen diese neue Regelung, denn sie ist nicht nur familienfreundlich, sondern sie sorgt auch für mehr Verkehrssicherheit“, betont Michael Groß. Bislang wurde zum Beispiel durch parkende Autos oder Grünflächen der Sichtkontakt zwischen Eltern und Kindern stark eingeschränkt, was zu Unsicherheit auf beiden Seiten führte.

Eine weitere wichtige Änderung erlaubt Kindern unter acht Jahren ab sofort auch die Nutzung von Radwegen. So entfällt die Gehweg-Benutzungspflicht, wenn ein von der Fahrbahn baulich abgetrennter Radweg vorhanden ist. Hier können Begleitperson und Kind gemeinsam und sicher Fahrrad fahren. Auf der Straße markierte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen Kinder weiterhin nicht benutzen.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Sicherheit und Regeln im Straßenverkehr bietet die Entspannt mobil-Flyerserie: https://www.agfk-bw.de/projekte/entspannt-mobil/


Die AGFK-BW e. V.
Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg e. V. (AGFK-BW) ist ein Netzwerk von zurzeit 62 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Unterstützt und gefördert vom Land, wollen die Kommunen das Radfahren als selbstverständliche, umweltfreundliche und günstige Art der Fortbewegung fördern, mehr Menschen sicher aufs Rad bringen und ihnen die Freude am Radfahren vermitteln – für eine neue Radkultur in Baden-Württemberg. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die nachhaltige Mobilitätserziehung von Kindern und Jugendlichen.