Nach 15 Jahren Stabilität muss der Landkreis Heilbronn einige Gebühren erhöhen. Ein Beispiel: Bisher musste ein Vier-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Restmülltonne und einer 60-Liter-Biotonne insgesamt 120 Euro bezahlen. Künftig werden es 135 Euro pro Jahr sein. Umgerechnet auf den Zeitraum seit der letzten Erhöhung ist das ein Plus von 0,8 Prozent im Jahr. Verglichen mit der Gebühr 2020 beträgt die Steigerung 12,5 Prozent.
Warum muss der Landkreis Heilbronn höhere Müllgebühren verlangen?
Das Gebührenrecht macht klare Vorgaben. Entsorgungsträger dürfen nicht dauerhaft Verluste erwirtschaften, die Gebühren müssen also so hoch sein, dass ein ausgeglichenes Ergebnis erreicht wird. Gewinne dürfen nicht erwirtschaftet werden. In den vergangenen Jahren sind die Kosten für die Entsorgung und Behandlung von Material wie Restmüll oder Sperrmüll stark gestiegen. Diesen höheren Ausgaben des Abfallwirtschaftsbetriebs stehen deutlich niedrigere Einnahmen gegenüber. Wegen der deutlich niedrigeren Nachfragen bringen Wertstoffe wie Papier, Altholz, Schrott oder Elektroschrott viel weniger Einnahmen. Ohne Gebührenerhöhung würde für 2021 eine finanzielle Lücke von mehr als fünf Millionen Euro entstehen. Das ist nicht zulässig.
Warum steigen nur die mengenabhängigen Marken Banderolen und Abfallsäcke im Preis?
Der Landkreis Heilbronn erhofft sich dadurch eine Lenkungswirkung. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfallvermeidung oberstes Gebot ist. Deshalb werden nur Restmüllmarken, Banderolen und Abfallsäcke teurer. Die Jahresgebühren und die Gebühren für die Biotonne bleiben gleich. Wer also künftig weniger Restmüll und eine kleinere Tonne bereitstellt, hat einen Vorteil beim Kauf einer Restmüllmarke. Weitere Informationen zur Abfallvermeidung
Wie sieht es beim Sperrmüll aus?
Sperrmüll muss gesammelt und entsorgt werden. Dafür muss der Landkreis Heilbronn steigende Kosten einkalkulieren. Bislang konnten die Bürger zwei Mal im Jahr Sperrmüll kostenfrei abholen lassen. Die Kosten wurden also nicht verursachergerecht festgesetzt, sondern von der Gesamtheit der Gebührenzahler über die Jahresgebühr getragen. Auch, um mehr Gerechtigkeit zu schaffen, wird es künftig pro Jahr nur noch eine kostenfreie Abholung von Sperrmüll, Schrott sowie großvolumigen Elektro- und Elektronikgeräten geben. Der Abfallwirtschaftsbetrieb erhofft sich dadurch sinkende Sperrmüllmengen, da alternative Entsorgungswege attraktiver werden. Mehr Informationen zu Entsorgungsmöglichkeiten. Zum Vergleich: Zahlreiche Kreise bieten gar keine kostenlosen Sperrmüllabholungen mehr an.
Warum konnte der Landkreis Heilbronn 15 Jahre lang auf Gebührenerhöhungen verzichten?
Ein effizient arbeitender Abfallwirtschaftsbetrieb, gute Verträge mit Entsorgern und das System der Recyclinghöfe konnten die Kosten vergleichsweise niedrig halten. Andererseits ließen sich für Wertstoffe viele Jahre lang gute Einnahmen erzielen. Dazu kommt, dass zur Stabilisierung der Gebühren Reserven eingesetzt wurden: aus der Gebührenausgleichsrückstellung und aus Zahlungen des Dualen Systems Deutschlands (DSD). Diese Rücklagen sind inzwischen deutlich geschrumpft.
Wie sehen die geänderten Gebühren im Detail aus?
Restmüll:
40-Liter-Restmüllmarke: | 30,00 Euro |
60-Liter-Restmüllmarke: | 45,00 Euro |
80-Liter-Restmüllmarke: | 60,00 Euro |
120-Liter-Restmüllmarke: | 90,00 Euro |
240-Liter-Restmüllmarke: | 180,00 Euro |
40-Liter-Restmüllbanderole: | 1,50 Euro |
60-Liter-Restmüllbanderole: | 2,25 Euro |
80-Liter-Restmüllbanderole: | 3,00 Euro |
120-Liter-Restmüllbanderole: | 4,50 Euro |
240-Liter-Restmüllbanderole: | 9,00 Euro |
50-Liter-Abfallsack: | 4,20 Euro |
Annahmestellen:
- Bei den Annahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie der Firma TPLUS kostet die Anlieferung von Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnlichen Abfällen oder Baustellenabfällen ab 2021 250 statt 190 Euro pro Tonne.
- Die Gebühren für Altholz der Kategorie A I bis A III steigen von 20 auf 40 Euro pro Tonne. Für Altholz der Kategorie A IV werden 200 statt 160 Euro je Tonne berechnet. Die Ausgaben des Landkreises für die Behandlung von Altholz sind explodiert, auch die neuen Gebühren decken die Kosten nicht vollständig
- Unverändert bleiben die Anlieferungspauschalen für Pkw von 14 und 28 Euro. Der Landkreis will Bürger, die nach einer kleinen Renovierung Abfall entsorgen müssen, nicht zusätzlich belasten.
Container:
- Die seit 2002 unveränderte Jahresgebühr für 1,1-Kubikmeter-Container steigt von 1800 auf 2000 Euro.
Erde:
- Auf den DK-0-Deponien Eberstadt und Schwaigern-Stetten steigt nur der Gebührensatz für die Kategorien „Erde Z 0 bis DK 0“ von 11 Euro auf 14 Euro pro Tonne.
Wie liegt der Landkreis Heilbronn im Vergleich?
Im landesweiten Vergleich hat der Landkreis Heilbronn weiterhin mit die günstigsten Abfallgebühren. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einer 60-Liter-Restmülltonne und einer 60-Liter-Biotonne zahlt 135 Euro pro Jahr. In umliegenden Landkreisen liegen die vergleichbaren Gebühren zum Teil bei weit über 200 Euro.-Auch nach dieser Anpassung gehört der Landkreis Heilbronn zu den günstigsten Entsorgungsträgern. Bezogen auf das Beispiel des Vier-Personen-Haushalts mit 60-Liter-Behältern ergibt sich folgender Vergleich: Landkreis Heilbronn 135 Euro, Rhein-Neckar-Kreis 262 Euro, Hohenlohekreis 253 Euro, Kreis Ludwigsburg 218 Euro, Neckar-Odenwald-Kreis 203 Euro, Landkreis Schwäbisch-Hall 185 Euro, Rems-Murr-Kreis 132 Euro.
Bleiben die erhöhten Gebühren über 2021 hinaus stabil?
Das ist noch nicht abzuschätzen. Die Kalkulation der Gebühren lässt noch einen Puffer von rund vier Millionen Euro an DSD-Mitteln. Damit bleibt ein Handlungsspielraum, der die Chance eröffnet, die gebühren für einen gewissen Zeitraum stabil zu halten.