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05.06.2020 Freibäder im Stadt- und Landkreis Heilbronn öffnen frühestens ab dem 15. Juni – auch Badeseen und Badestellen sind dann wieder zugänglich

Badesee Ehmetsklinge in Zaberfeld-Leonbronn
Badesee Ehmetsklinge in Zaberfeld-Leonbronn
Quelle: Neckar Zaber Tourismus

Die Städte und Gemeinden im Landkreis Heilbronn sowie die Stadt Heilbronn haben sich bei der Öffnung der Freibäder auf ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Demnach ist vorgesehen, dass die Freibadsaison im Stadt- und Landkreis Heilbronn frühestens am Montag, 15. Juni startet. Es liegt jedoch im Verantwortungsbereich jeder einzelnen Kommune, auch einen späteren Zeitpunkt für die Öffnung festzulegen oder eventuell in diesem Sommer gar nicht zu öffnen. Bei dieser Entscheidung müssen die jeweiligen örtlichen Begebenheiten berücksichtig werden. Einige Gemeinden benötigen zur Inbetriebnahme der Bäder wie auch zur Ausarbeitung der Betriebs- und Hygienekonzepte einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen.

Grundlage für die Öffnung der Freibäder ist die überarbeitete CoronaVO Sportstätten, die das Land am Donnerstag, 4. Juni veröffentlich hat. In dieser Verordnung sind die Vorgaben und Bedingungen für die Öffnung der Freibäder festlegt. Die wichtigsten Informationen dazu finden sich in der Pressemitteilung 186/2020 vom Ministerium für Soziales und Integration.

Unter diese neue CoronaVO Sportstätten fallen auch Badeseen mit kontrolliertem Zugang. Die Verordnung gilt jedoch nicht für Badeseen ohne kontrollierten Zugang, wie zum Beispiel den Breitenauer See in Obersulm, die Ehmetsklinge in Zaberfeld, den Katzenbachstausee in Pfaffenhofen oder den Elsenzer und den Mühlbacher See in Eppingen. An allen Badeseen und Badestellen an Flüssen im Landkreis Heilbronn gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung, vor allem der § 3 CoronaVO mit den bekannten Einschränkungen des Aufenthalts im öffentlichen Raum.

Der Landkreis hat deshalb seinen Kommunen empfohlen, die derzeit noch geltenden Allgemeinverfügungen für Badeseen und Badestellen aufzuheben. Dies soll, angelehnt an die Freibadöffnungen, voraussichtlich zum 15. Juni erfolgen. Trotz der Aufhebung der Allgemeinverfügungen appellieren der Landkreis sowie die Städte und Kommunen an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die geltenden Abstandsregeln zu halten. Die Städte und Gemeinden sowie die Polizei werden auch künftig die Einhaltung der CoronaVO überwachen. Sollten die nächsten Wochen zeigen, dass an Badeseen und Badestellen ein geordneter Badebetrieb nicht möglich ist, müssten gegebenenfalls erneut Maßnahmen getroffen werden.