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14.05.2020 Für Ermittlungen braucht es konkrete Hinweise

SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen
Quelle: Romolo Tavani ? stock.adobe.com

Das Geschehen im SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen beschäftigt seit Wochen das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn. Um prüfen zu können, ob gegen Hygienevorschriften verstoßen wurde, ist die Behörde weiter auf konkrete Anhaltspunkte  angewiesen. Bislang gibt es nur vage Vorwürfe, die für eine Anzeige nicht ausreichen. Deshalb bittet das Landratsamt um entsprechende Hinweise, damit der Sachverhalt aufgeklärt werden kann.

Das Gesundheitsamt hat seit Bekanntwerden der ersten COVID-19-Infektion an jedem Tag ermittelt und geprüft, wie das Virus in der Klinik eingegrenzt werden kann und dazu Anordnungen erlassen. Neben dem ständigen Austausch mit der SRH-Klinik hat sich das Gesundheitsamt zusätzlich in über 200 Telefonaten mit Patienten und Mitarbeitern ein Bild von der Lage vor Ort und der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen verschafft. Zudem wurden in den letzten Wochen auch vereinzelt schriftliche Hinweise an das Gesundheitsamt herangetragen. Wenn es in diesen Gesprächen oder Schriftstücken Anhaltspunkte für Gefahren gab, wurde sofort reagiert und entsprechende Anordnungen erlassen, deren Umsetzung von der Leitung der Einrichtung bestätigt werden mussten.

Die meisten Punkte konnten nach Recherche des Gesundheitsamtes zeitnah aufgeklärt und entkräftet werden. Unter anderem etwa, dass Patienten auch nach dem 2. April noch in Bad Wimpfen einkaufen gewesen wären. Dies war zulässig, weil bis zum 16. April nur Teile der SRH-Klinik unter Quarantäne standen. Ebenso konnte entkräftet werden, dass Türen verbotswidrig offen gewesen wären. Aus Brandschutzgründen war ein Schließen der Türen nicht zulässig, es wurde jedoch auf Hinweisschildern deutlich auf die Verbote hingewiesen. Außerdem wurde von einem Patienten Ende April reklamiert, dass er im März noch ohne Mundschutz und Schutzausrüstung behandelt worden sei. Im März musste jedoch noch keine Schutzkleidung getragen werden, da es noch keinen vom Gesundheitsamt festgestellten Fall einer Infektion mit COVID-19 innerhalb der Klinik gab. In einem Schreiben wurde des Weiteren vorgetragen, dass eine namentlich nicht benannte Nachbarin aus der Klinik entlassen worden sei, ohne dass deren häusliche Verhältnisse dafür geeignet gewesen wären. Der Fall konnte nicht ermittelt werden. Patienten werden aber vor jeder Verlegung nach Hause befragt, ob dies möglich ist.

Das Landratsamt bittet deshalb alle Personen, die konkrete Sachverhalte benennen können, sich direkt mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes in Verbindung zu setzen. Die Gespräche werden vertraulich behandelt. Allerdings ist eine Nachverfolgung von Hinweisen ohne Namen und Benennung der Station nur schwer möglich.