Die Hausmüllgebühren im Landkreis Heilbronn bestehen aus einer Mengengebühr und zusätzlich einer Jahresgebühr.
Aus der Anzahl der Müllbehälter errechnet sich die Jahresgebühr.
Die Container müssen beim Abfallwirtschaftsbetrieb angemeldet werden.
Die Selbstanlieferung von Abfällen bei den Entsorgungszentren und Erddeponien Eberstadt und Schwaigern-Stetten ist kostenpflichtig.
Die Gebühren bei der Selbstanlieferung von Erdaushub und Abbruchmaterial auf den Erddeponien ohne Waage.
Hier finden Sie Informationen über Abfall-Gebühren in Leichter Sprache.