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15.04.2020 Gesundheitsamt erbringt keine ärztlichen Leistungen für Einzelpersonen

Quelle: Romolo Tavani ? stock.adobe.com

Die Berichterstattung in den Medien zeigt immer wieder, dass viele Menschen eine falsche Vorstellung von den Aufgaben eines Gesundheitsamtes haben. Insbesondere wird oftmals vermutet, dass das Gesundheitsamt ärztliche Leistungen für einzelne Personen erbringt. Diese Annahme trifft nicht zu. Das Gesundheitsamt des Landkreises Heilbronn hat vielmehr die Aufgabe, den Bevölkerungsschutz sicherzustellen. Bei der Bekämpfung des Coronavirus ist es eine der Hauptaufgaben des Gesundheitsamtes, Infizierte und ihre Kontaktpersonen zu ermitteln und so die Infektionsketten zu unterbrechen.

Das Gesundheitsamt ist deshalb nicht für Patienten da, die ärztliche Hilfe benötigen. Für Patienten mit nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen sind die niedergelassenen Ärzte die richtigen Ansprechpartner, also in erster Linie die Hausärzte. Sind diese nicht zu erreichen, dann muss der kassenärztliche Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) angerufen werden. In akuten lebensbedrohlichen Fällen, wie zum Beispiel bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfälle oder Unfällen mit schweren Verletzungen, muss der Rettungsdienst über die Rufnummer 112 angefordert werden.