Die Landesforstverwaltung, einschließlich uns als untere Forstbehörde, ist sich der belastenden und mitunter frustrierenden Situation für die Privatwaldbesitzenden bewusst. Aus diesem Grund arbeitet das Land derzeit intensiv an einem wesentlich erweiterten Angebot von Fördermaßnahmen für die Waldbesitzenden. Zentraler Bestandteil dieser Fördermaßnahmen ist die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden. Die Schadholz- Aufarbeitungshilfe 2019, welche Ende letzten Jahres angelaufen ist, wird als „Aufarbeitung von Kalamitätsholz“ weitergeführt. Die neue Fördermaßnahme „Aufarbeitung von Kalamitätsholz“ soll gewährt werden, sofern Holz aufgearbeitet und, falls notwendig, das bruttaugliche Restholz (Durchmesser < 7 cm ohne Rinde) insektizidfrei und waldschutzwirksam beseitigt oder zerkleinert wird. Dies kann durch Entrinden, Zerkleinern, Umlagern oder ähnliches erfolgen. Die Aufarbeitungshilfe wird somit durch folgende waldschutzwirksame und förderfähige Maßnahmen ergänzt:
• Entrindung von Schadholz
• Hacken von Schadholz oder befallsgefährdetem Holz
• Transport von Schadholz in Nass- und Trockenlager
• Lagerung von Schadholz in Nasslagern
• Waldschutzmaßnahmen entlang von Siedlungen sowie an den Straßen, Wander-, Rad- und Schienenwegen
Sobald die entsprechende Verwaltungsvorschrift in Kraft tritt und eine konkrete Antragstellung möglich ist, informiert Sie das Kreisforstamt Heilbronn auch an dieser Stelle. Da eine rückwirkende Förderung zum 1. Januar 2020 angestrebt wird, werden die Waldbesitzenden gebeten entsprechende Belegunterlagen wie Rechnungen und Tätigkeitsnachweise aufzubewahren.
Hinweis: Die Ausgaben des Waldblicks werden zeitnah in einem Archiv im Bereich Newsletter auf der Internetseite des Kreisforstamts Heilbronn zum nachträglichen Abrufen eingestellt.
|