Waldblick


Der Newsletter für Privatwaldbesitzende
im Landkreis Heilbronn
   
 
Buschwindröschen im Buntlaubbaum-Mischwald (Aufnahme Jörn Hartmann)
 
 
 
Hallo liebe Waldfreunde,
 

heute erreicht Sie die zweite Ausgabe unseres Waldblicks, dem digitalen Rundschreiben für alle Privatwaldbesitzenden im Landkreis Heilbronn. Während unsere Wirtschaft in vielen Bereichen still steht, ist im Wald in den kommenden Wochen ein deutliches Wachstum zu erwarten. Der niederschlagsreiche Jahresbeginn hat der Vegetation und dem Wasserhaushalt sehr gut getan. Viele Quellen und Bachläufe, die für lange Zeit versiegt waren, traten zumindest für ein paar Wochen wieder zu Tage. Ein beruhigender Anblick für jeden Wald- und Naturliebhaber. Die gegenwärtige Wetterlage zeigt wie wichtig die Regentage waren und deutet zugleich auf einen abermals anstrengenden Sommer für unseren Wald hin. Die kommenden Monate werden möglicherweise wie die Jahre 2018 und 2019 von Dürre, Hitze und damit einhergehenden massiven Waldschutz-Problemen geprägt sein. Die massenhafte Vermehrung der Borkenkäfer wird voranschreiten, weshalb wir uns in dieser Ausgabe zunächst schwerpunktmäßig dem Borkenkäfer-Management bei der Fichte widmen möchten. Die überwinternden Buchdrucker, Kupferstecher und anderen Borkenkäfer beginnen meist ab März/April mit dem Schwärmflug, wenn es mehrere Tage hintereinander über 15 °C warm ist. Die kommenden Tage und Wochen können somit entscheidend für die Entwicklung der Käferpopulation sein. Nutzen Sie die Zeit um die Ausbreitung des Befalls in Ihren Beständen einzuschränken und weitere Schäden vorzubeugen.

 
 
 
 
 
 
Windwurf und -bruch  
Vorarbeiten zur Borkenkäfer-Kontrolle
 

Die Sturmschäden des Winters, insbesondere durch den Orkan „Sabine“, stellen grundsätzlich ein besonderes Gefährdungspotenzial dar, da sie dem Borkenkäfer als bruttaugliches Material ohne Abwehrkräfte dienen. Falls noch nicht geschehen, sollten Windwürfe und -brüche so schnell wie möglich aufgearbeitet und beseitigt werden. Durch ein Unschädlichmachen des Sturmholzes kann dem Käfer Brutraum entzogen werden. Unschädlich gemacht ist das Holz dann, wenn es bestenfalls aufgearbeitet und abtransportiert oder entrindet oder gehackt worden ist. Einzelwürfe und Einzelbrüche sollten bei der Sturmholzaufarbeitung als Erstes angegangen werden, da hier das Brutmaterial schnell aufgebraucht ist und die Käfer von hier aus rasch zum Stehendbefall übergehen. In Bezug auf den Borkenkäfer sollte grundsätzlich stärkeres Holz (>20cm BHD) vor schwachem sowie Nadelholz vor Laubholz aufgearbeitet werden. Ziel sollte sein, dass spätestens bis Mitte Mai alles Stumschadholz aufgearbeitet und abtransportiert ist, um ein Ausfliegen der ersten Käfergeneration aus diesem Schadholz zu vermeiden.

 
 
 
 
 
 
Bohrmehl am Stammfuß der Fichte (Aufnahme Jürgen Stahl)  
Durchführung von Borkenkäfer-Kontrollen
 

Ziel ist es nun die Überwinterungsbäume der Borkenkäfer ausfindig zu machen und zu entnehmen. In diese haben sich die Käfer im Spätsommer des letzten Jahres eingebohrt, hier warten sie nun darauf in die Nachbarbäume auszuschwärmen. Die Überwinterungsbäume weisen meist lichte oder braune Kronen auf, bei fortgeschrittenem Befall löst sich außerdem bereits die Rinde vom Stamm. Von solchen ausfindig gemachten Bäumen aus sollten Sie folglich die Umgebung im nächsten Schritt auf Frischbefall absuchen.

Befallsmerkmale:

• Braunes feines Bohrmehl auf den Rindenschuppen, in Spinnweben und am Stammfuß

• Harzaustritt auf der Rindenoberfläche

• Freigelegtes Splintholz durch Spechtabschläge am Stamm

• Verfärbung der Krone hin zu einem olivgrünen und gelblichen Erscheinungsbild

• Herabgefallene (grüne) Nadeln am Waldboden

Weitere Kontrollen sollten vorrangig im Bereich von bisherigen Befallsorten sowie den angesprochenen Windwürfen stattfinden. Grundsätzlich sollte überall da kontrolliert werden, wo Schadereignisse, Hiebsmaßnahmen oder Pflegeeingriffe bruttaugliches Material hinterlassen haben. Außerdem zählen Südhänge und Bestände in Nähe zu lagerndem Nadelholz als besonders anfällig für den Borkenkäfer. Im Kleinprivatwald bietet sich grundsätzlich eine Einzelbaumkontrolle von jeder Fichte an. 

Im bevorstehenden Sommerhalbjahr wird eine Kontrolle im einwöchigen Turnus empfohlen.

 
 
 
 
 
 
Fraßbild des Buchdruckers (Aufnahme Jürgen Stahl)  
Maßnahmen bei Befall
 

Befallene Bäume sollten markiert und anschließend zeitnah eingeschlagen sowie gründlich aufgearbeitet werden. Auf Grund des aktuell großen Angebots an Rohholz, kommt es derzeit zu Verzögerungen und Wartezeiten bei der Abfuhr von verkauftem Holz. Da die Nadelholzpolter in Bezug auf den Borkenkäfer eine Gefährdung für den angrenzenden Bestand darstellen, sollten diese bestenfalls umgelagert oder zumindest unschädlich gemacht werden. Sind entsprechende Möglichkeiten vorhanden, ist die Auslagerung der Stämme in einer Distanz von 1000 m zu gefährdeten Beständen die zweckvollste Vorgehensweise. Alternativ sollte das Holz entrindet (auch händisch!) oder gehackt und abgefahren werden. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Polterspritzung durch sachkundige Personen mit zugelassenen Bioziden im nicht zertifizierten Privatwald vor dem Ausflug der Käfer in Frage kommen.

 
 
 
 
 
 
Geräumte Käferfläche vor der Wiederaufforstung (Aufnahme Jörn Hartmann)  
Forstliche Förderung
Unterstützung für Privatwaldbesitzende
 

Die Landesforstverwaltung, einschließlich uns als untere Forstbehörde, ist sich der belastenden und mitunter frustrierenden Situation für die Privatwaldbesitzenden bewusst. Aus diesem Grund arbeitet das Land derzeit intensiv an einem wesentlich erweiterten Angebot von Fördermaßnahmen für die Waldbesitzenden. Zentraler Bestandteil dieser Fördermaßnahmen ist die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden. Die Schadholz- Aufarbeitungshilfe 2019, welche Ende letzten Jahres angelaufen ist, wird als „Aufarbeitung von Kalamitätsholz“ weitergeführt. Die neue Fördermaßnahme „Aufarbeitung von Kalamitätsholz“ soll gewährt werden, sofern Holz aufgearbeitet und, falls notwendig, das bruttaugliche Restholz (Durchmesser < 7 cm ohne Rinde) insektizidfrei und waldschutzwirksam beseitigt oder zerkleinert wird. Dies kann durch Entrinden, Zerkleinern, Umlagern oder ähnliches erfolgen. Die Aufarbeitungshilfe wird somit durch folgende waldschutzwirksame und förderfähige Maßnahmen ergänzt: 

• Entrindung von Schadholz

• Hacken von Schadholz oder befallsgefährdetem Holz

• Transport von Schadholz in Nass- und Trockenlager

• Lagerung von Schadholz in Nasslagern

• Waldschutzmaßnahmen entlang von Siedlungen sowie an den Straßen, Wander-, Rad- und Schienenwegen

Sobald die entsprechende Verwaltungsvorschrift in Kraft tritt und eine konkrete Antragstellung möglich ist, informiert Sie das Kreisforstamt Heilbronn auch an dieser Stelle. Da eine rückwirkende Förderung zum 1. Januar 2020 angestrebt wird, werden die Waldbesitzenden gebeten entsprechende Belegunterlagen wie Rechnungen und Tätigkeitsnachweise aufzubewahren.

Hinweis: Die Ausgaben des Waldblicks werden zeitnah in einem Archiv im Bereich Newsletter auf der Internetseite des Kreisforstamts Heilbronn zum nachträglichen Abrufen eingestellt. 

 
 
 
 
SERVICE:
Im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de/forstwirtschaft erhalten Sie Informationen zu allen Fragen rund um das Thema Wald.

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Inhaltlich verantwortlich nach § 6 MDStV:
Armin Jacob
Landratsamt Heilbronn
Forstamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Fon: 07131-994 1108
joern.hartmann@landratsamt-heilbronn.de